Bürgerbegehren BuGa: Weiteres Gutachten erklärt Zulässigkeit

Nachdem das Rechtsamt in Absprache mit der Bezirksregierung das Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat, haben Befürworter*innen der BuGa ein zusätzliches unabhängiges Gutachten verlangt. Auch dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Damit ist für Befürworterinnen die rechtliche Prüfung aber noch nicht abgeschlossen. Man verlangt eine Nachschärfung.

„Es ist für DIE LINKE unverständlich, dass das Urteil von sechs Volljurist*innen, die alle zu einem Ergebnis kamen, nicht akzeptiert wird. Uns drängt sich der Verdacht auf, dass die rechtliche Überprüfung erst dann beendet sein wird, wenn das Ergebnis den Befürworter*innen passt“, stellt Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE fest, „Anscheinend fürchten die Befürworter*innen eine Entscheidung der Wuppertaler*innen über die BuGa so wie der Teufel das Weihwasser.“