Anfrage Kosten der Unterkunft

Anfrage zur Ratssitzung, 10. Mai 21

VO/0628/21

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen der Grundsicherung übernimmt das Jobcenter Wuppertal AöR die Kosten für Unterkunft und die Heizung, sofern diese angemessen sind. Die Stadt Wuppertal hat die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft an den geänderten Mietpreisspiegel und den Betriebskostenspiegel ab 01.01.2021 angepasst. Im Jahr 2018 wurde in Wuppertal mehr als 36 % aller SGB II-Leistungen beziehenden Haushalten die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen. Der durchschnittliche Eigenanteil bei den nicht in voller Höhe übernommenen Unterkunftskosten betrugt in Wuppertal pro Haushalt 38,10 EUR im Monat. Von 24.281 SGB II Haushalten wurden in 8.858 die Unterkunftskosten gekürzt. Der Kürzungsbetrag belief sich auf 4.062.697 EUR im Jahr.

1.) Wie hoch waren die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) übernommen Kosten für Unterkunft und Heizung in Summe in den Jahren 2019 und 2020 in Wuppertal?

In wie vielen Fällen und in welcher Höhe (Gesamtwert in Euro) wurden diese Kosten nicht übernommen?

In den Fällen, in denen nicht die vollen Kosten übernommen wurden, wie hoch war die Summe der nicht übernommenen KdU im Durchschnitt und welchen Anteil (in %) hatte die Kürzung in Bezug auf die Gesamtkosten?

Bitte jeweils nach Jahren und Haushaltsgrößen sowie BGs mit Kindern und Alleinerziehenden aufschlüsseln.

2.) Bitte nennen Sie die Gründe für die Nichtübernahme.

Bitte aufschlüsseln nach:

  • „Unangemessenheit" (§ 22 Abs. 1 S. 3 SGB II, § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII)
  • Fehlender Umzugserfordernis (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II)
  • Sonstige Gründe

3.) In wie vielen Fällen wurde die Zustimmung zum Umzug in andere Wohnung beim Jobcenter Wuppertal in den Jahren 2018 bis 2020 beantragt?

In wie vielen Fällen dieser Fälle wurde die Zustimmung zugesichert?

Bitte jeweils nach Jahren und Haushaltsgrößen aufschlüsseln.

Mit welcher Begründung wurde die Zusicherung in den übrigen Fällen abgelehnt?
Bitte aufschlüsseln nach:

  • Ablehnung wegen „Unangemessenheit“ der neuen Wohnung
  • Fehlender Umzugserfordernis
  • Sonstige Gründe

4.) Die Betriebskosten für Wohnraum in Wuppertal gelten als die höchsten in NRW.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Betriebskosten in Wuppertal?

Existieren aussagekräftige lokale Betriebskostenübersichten, die Aufschluss über die tatsächliche Betriebskostenbelastung der Wuppertaler Mieterinnen und Mieter geben?

Bei der Bemessung der Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und XII wird auf den Betriebskostenspiegel NRW des Deutschen Mieterbundes abgestellt. In diesem werden die landesweiten monatlichen Durchschnittskosten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgebildet.

Inwiefern wurde in diesem Betriebskostenspiegel die tatsächliche Kostenbelastung der Wuppertaler Haushalte berücksichtigt?

Ist nach Meinung der Stadt Wuppertal dieser Betriebskostenspiegel geeignet, um die Angemessenheit von anfallenden Betriebskosten von SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbeziehenden zu bestimmen?

Bitte begründen Sie ihre Einschätzung auf der Grundlage lokaler Daten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung