Antrag Anhebung der anzuerkennenden Unterkunftskosten

Antrag zur Ratssitzung, 17. Februar 2020

VO/0048/20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Vertreter*innen der Stadt im Verwaltungsrat der Jobcenter Wuppertal AöR auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Jobcenter anzuerkennenden Unterkunftskosten deutlich angehoben werden, und zwar so hoch, dass es für SGB II-Leistungsbeziehende jederzeit möglich ist, eine Wohnung anmieten zu können.

Begründung:

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei wurde ersichtlich, wieviel Unterkunftskosten bundesweit in den Jahren 2012 – 2018 nicht übernommen wurden (BT-Drs. 19/12198). Somit auch für Wuppertal. Hier wurden erstmalig Zahlen präsentiert, mit welchen Eigenanteilen an Unterkunftskosten die jeweils gekürzten Haushalte belastet werden.

Im Jahr 2018 wurde in Wuppertal mehr als 36 % aller SGB II-Leistungen beziehenden Haushalten die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen. Der durchschnittliche Eigenanteil bei den nicht in voller Höhe übernommenen Unterkunftskosten beträgt in Wuppertal pro Haushalt 38,10 EUR im Monat. Von 24.281 SGB II - Haushalten wurden in 8.858 die Unterkunftskosten gekürzt. Der Kürzungsbetrag beläuft sich auf 4.062.697 EUR im Jahr.

Wuppertal liegt mit dieser Nichtübernahme Quote deutlich über dem Landesdurchschnitt NRW, der beträgt nur 18,40 EUR Eigenanteil im Monat.  

Bei Alleinerziehenden Haushalten in Wuppertal liegt die monatliche Kürzung sogar bei 41,50 EUR/im Monat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                                      Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                                 Fraktionsvorsitzender