Antrag Wohnraumbedarf Alleinerziehender
VO/0118/19
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
Der Rat fordert die in den Verwaltungsrat des Jobcenters entsandten Mitglieder auf, sich für folgende Regelung einzusetzen:
Das Jobcenter Wuppertal AöR erkennt bei Alleinerziehenden mit einem Kind den Bedarf an einer 3-Zi-Wohnung an.
Begründung:
Bisher erkennt das Jobcenter für zwei Personen eine Wohnungsgröße von 65 qm oder zwei Räumen an. Diese Regelung benachteiligt Alleinerziehende. Denn während ein erwachsenes Paar mit zwei Räumen für Wohnen und Schlafen auskommen kann, benötigt eine Person mit einem Kind einen Raum mehr, soll nicht das Elternteil oder das Kind im Wohnraum schlafen müssen.
Bei Durchsicht des Wuppertaler Wohnungsmietangebots stellt sich aber heraus, dass nur ein minimaler Bruchteil der angebotenen 3-Zi-Wohnungen die bisher vom Jobcenter zugestandene Größe aufweist. Da aber das Kindeswohl auch einen Raum für Schularbeiten, Spiel und Freizeit bedingt, zudem die innerfamiliären Konflikte gemindert werden können, wenn ausreichend Rückzugsraum auch für das alleinerziehende Elternteil vorhanden ist, erscheint eine flexible Bemessung gemäß den familiären Bedürfnissen unumgänglich.
Bei mehr als einem Kind müsste die Wohnungsgröße jeweils um einen Raum angehoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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