Resolution: Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

Ratsfraktion

VO-0806/09 Gemeinsamer Antrag zur Ratsitzung, 16.11.2009

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal beantragen,

der Rat der Stadt möge folgende Resolution beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal schließt sich der Kritik des Deutschen Städtetags an und fordert die Bundesregierung auf, den Kabinettsbeschluss, durch den die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien 2010 auf 23,6 Prozent gesenkt werden soll, zurückzunehmen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal beantragen,

der Rat der Stadt möge folgende Resolution beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal schließt sich der Kritik des Deutschen Städtetags an und fordert die Bundesregierung auf, den Kabinettsbeschluss, durch den die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien 2010 auf 23,6 Prozent gesenkt werden soll, zurückzunehmen.

Nach Finanzplanungsdaten des Bundes ist im kommenden Jahr mit einem dramatischen Zuwachs der Unterkunftskosten von rund 14 Milliarden Euro auf voraussichtlich 16 Milliarden Euro zu rechnen. Wenn der Bund seine Beteiligung an diesen Mehrausgaben absenkt, bedeutet das im Ergebnis, dass seine Ausgaben 2010 fast gleich bleiben, die Kommunen dagegen eine Mehrbelastung von zwei Milliarden Euro befürchten müssen. Bisher tragen die Kommunen bereits mit gut 10 Milliarden Euro mehr als drei Viertel der Kosten, diese Summe wird sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit und der Absenkung der Bundesbeteiligung 2010 auf rund 12 Milliarden Euro erhöhen.

Für Wuppertal wird dies eine Mehrbelastung von 11 Millionen Euro bedeuten.

Hier und bundesweit brechen die Steuereinnahmen weg, die kommunalen Sozialausgaben steigen auf 40 Milliarden Euro und liegen damit fast doppelt so hoch wie vor 20 Jahren. In dieser Situation können die Kommunen nicht verkraften, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft erneut absenkt. Im Gegenteil muss die Bundesbeteiligung erhöht werden, ansonsten wird die zugesagte Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht.

 

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