Öffentliche Aufsichtsratssitzungen

Anfrage zur Ratssitzung, 15. Juli 2013

VO/0541/13

In der Ratssitzung vom 29. April 2013 lehnte der Rat unseren Antrag für die öffentliche Durchführung von Aufsichtsratssitzungen städtischer Unternehmen nach einer Stellungnahme des Rechtsamtes ab. Das Rechtsamt erklärte zu unserem Antrag: „Nach dem Gesellschaftsrecht sind Aufsichtsratssitzungen von GmbHs grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen kann daher - wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE gefordert - für den Regelfall nicht zugelassen werden. Die konkrete Formulierung des Ratsantrags ist zudem rechtswidrig.“

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratssitzung vom 29. April 2013 lehnte der Rat unseren Antrag für die öffentliche Durchführung von Aufsichtsratssitzungen städtischer Unternehmen nach einer Stellungnahme des Rechtsamtes ab. Das Rechtsamt erklärte zu unserem  Antrag: „Nach dem Gesellschaftsrecht sind Aufsichtsratssitzungen von GmbHs grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen kann daher - wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE gefordert - für den Regelfall nicht zugelassen werden. Die konkrete Formulierung des Ratsantrags ist zudem rechtswidrig.“

Ist der Verwaltung bekannt, dass in Passau, Ingolstadt, Deggendorf und anderen bayrischen Gemeinden öffentliche Aufsichtsratssitzungen bei städtischen Unternehmen zulässig sind?

Worin unterscheiden sich die Rechtsgrundlagen, die in Wuppertal nach Auffassung des Rechtsamts die Öffentlichkeit bei Aufsichtsratssitzungen  ausschließen, von denen, die in Bayern gerade diese Transparenz erlauben?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzender

Hier der Artikel aus der Bayerischen Staatszeitung

Hier die Antwort der Verwaltung