Kommunale Betriebe - Ist mehr Transparenz rechtswidrig?

Ratsfraktion DIE LINKE

DIE LINKE im Rat hat im April den Antrag gestellt, die Sitzungen solcher Aufsichtsräte städtischer Unternehmen öffentlich durchzuführen, in denen dies rechtlich nicht ausgeschlossen ist (fakultative Aufsichtsräte). Auch in Wuppertal sollte möglich sein, was in Bayern möglich ist: Städte wie Passau und Ingolstadt lassen in solchen Fällen öffentliche Aufsichtsratssitzungen zu.

Das Rechtsamt der Stadt bewertete dies anders, und der Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE für mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

In einer Anfrage zur nächsten Ratssitzung möchten wir von der Verwaltung wissen, ob ihr bekannt ist, dass in bayerischen Gemeinden öffentliche Aufsichtsratssitzungen bei städtischen Unternehmen zulässig sind und  worin sich die Rechtsgrundlagen in Wuppertal von denen in Bayern unterscheiden.

Gilt in Bayern ein anderes Gesellschaftsrecht?

Diese Fragen stellt die Ratsfraktion DIE LINKE in der nächsten Ratssitzung.

Wir warten gespannt auf die Erkenntnis, warum es im Freistaat nicht nur weiß-blau, sondern auch irgendwie transparenter ist.

Hier der Artikel aus der Bayerischen Staatszeitung

 

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