Anfrage Jobcenter Widerspruchsbewältigung II

Anfrage zur Ratssitzung, 14, November 2016

VO/0828/16

In der Ratssitzung am 19. September 2016 konnte die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN zur Vorlage VO/0673/16/1-A, Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Widerspruchsbewältigung durch die Jobcenter Wuppertal Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)" (VO/0673/16) vom 25.08.2016 durch Herrn Dr. Kühn nicht beantwortet werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

VO/0828/16

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

In der Ratssitzung am 19. September 2016 konnte die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN zur Vorlage VO/0673/16/1-A, Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Widerspruchsbewältigung durch die Jobcenter Wuppertal Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)" (VO/0673/16) vom 25.08.2016 durch Herrn Dr. Kühn nicht beantwortet werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

1.    Die Klagen sind in 2016 (hochgerechnet) höher als in den Vorjahren, während die Widersprüche in 2016 (hochgerechnet) deutlich gegenüber den Vorjahren abgenommen haben. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

2.    Widersprüche
In der Anlage 1 der Antwort auf die Anfrage wurden verschiedene Erledigungsarten von Widersprüchen dargestellt.

a. Rücknahme des Widerspruchs

b. sonstige Erledigung

c. Nachholung

d. fehlende Rechtsanwendung

e. unzureichende Aufklärung

f. geänderte Weisungslage

g. geänderte Rechtsprechung

h. Gesetzesänderung


Die genannten Erledigungsgründe erschließen sich diesseitig nicht. Wir bitten das JCB daher genauer zu erklären, was sich im Detail unter den Gründen b. – h. verbirgt. 

 

2.1 Nachvollziehbare Aufschlüsselung der Erledigung
Ferner bitten wir die Erledigung entsprechend der Kriterien der Bundesagentur für Arbeit aufzuschlüsseln

        + Gesamtzahl
        + stattgegeben

        + teilweise stattgegeben

        + zurückgewiesen     

        + Sonstige Erledigung / Rücknahme des Widerspruchs

 

3.    Widersprüche
Ausweislich der Widerspruchs- und Klagestatistik der Bundesagentur für Arbeit https://statistik.arbeitsagentur.de/ >Nach Themen > Grundsicherung für Arbeitssuchende >Widersprüche und Klagen SGB II - Deutschland mit Ländern und Jobcentern > Januar 2016 (http://tinyurl.com/h65qsbu)
seien in Wuppertal im Jahr 2015 insgesamt 5.669 Widersprüche „im Bestand“, nach diesseitigem Verständnis ist darunter der Eingang zu verstehen, das JCB hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage den Wert von 3.458 Widersprüche für das Jahr 2015 ausgewiesen.
Wie ist diese Differenz zu erklären, gibt es unterschiedliche Maßstäbe bei der Ermittlung von Widersprüchen?

4.    Verfahren bei Widerspruch
a. Bitte stellen Sie da, wie das normale Verfahren bei Widersprüchen ist?

b.    Wer entscheidet über den Widerspruch, welche Stellen müssen bei der Entscheidung einbezogen werden?

c.    Wann werden SGB II – Bezieher vorgeladen?

d.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eine solche Vorladung? 

e.    Wie erklärt sich das JCB eine Rücknahmequote von fast 10 % die eingelegten Widersprüche?

5.    Klagen
In der Anlage 2 der Antwort auf die Anfrage wurden verschiedene Erledigungsarten von Klagen dargestellt.


a. Erledigung ohne Nachgeben

b. Erledigung Nachgeben

c. Erledigung teilweisen Nachgeben

d. abgewiesen

e. stattgegeben

f.  teilweise stattgegeben

g. Aufhebung, Zurückweisung


Die genannten Erledigungsgründe erschließen sich diesseitig nicht. Wir bitten das JCB daher genauer zu erklären, was sich im Detail unter den Gründen a. – g. verbirgt.

5.1   Wir bitten zunächst mitzuteilen, ob in den vom JCB genannten Zahlen Klagen und einstweiliger Rechtsschutz gesamt dargestellt wurde oder nur der Bereich der Klagen?

5.2   Nachvollziehbare Aufschlüsselung der Erledigung / Abgang
Ferner bitten wir die Erledigung entsprechend der Kriterien der Bundesagentur für Arbeit aufzuschlüsseln

        + Gesamtzahl

        + abgewiesen mit Urteil/ Beschluss

        + anderweitig erledigt ohne Nachgeben (Rücknahme d. Klage)

         + stattgegeben/ teilweise stattgegeben

-       stattgegeben mit Urteil/ Beschluss

-       teilweise mit Urteil/ Beschluss

-       anderweitig erledigt mit Nachgeben (Anerkenntnis durch JC)

-       anderweitig erledigt mit teilw. Nachgeben (Vergleich)

 

5.3   Aufschlüsselung in Klagen und einstweiligen Rechtsschutz
Wir bitten diese Zahlen entsprechend der Gründe für Klagen und Einstweiligen Rechtsschutz entsprechend aufzuschlüsseln.

 

6.    Prüfungen des Jobcenters

In der Anlage 6 wurden eine Reihe von Prüfungen der Innenrevision des JC AöR dargestellt.

a.    Aufgabendarstellung Innenrevision JCB Wuppertal
Stellen Sie bitte da, wer die Innenrevision des JC AöR ist, was deren Aufgabe und Befugnis ist.

b.    Darstellung der Prüfungen und Ergebnisse
Es wurde dargestellt, dass es durch die Innenrevision des JCB insgesamt 28 Prüfungen durchgeführt wurden. Dort wurden zum Teil „erhebliche Mängel“, „wesentliche Mängel“, bemerkenswerte Mängel“, „keine wesentlichen Mängel“ oder „geringfügige Mängel“  festgestellt.
Bitte stellen Sie den Inhalt einer jeden einzelnen Prüfung da und fassen Sie die gefundenen Mängel zusammen.

c.    Auflistungen weiterer Prüfungen übergeordneter Stellen
In der Antwort auf die Frage 6 wurde mitgeteilt, das „diverse weitere Prüfungen übergeordneter Stellen, wie z.B. durch den Bundesrechnungshof und das MAIS NRW“ stattgefunden haben.   Stellen Sie bitte da, wann hat von wem, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis übergeordnete Stellen das JCB Wuppertal geprüft.

Abgang Klagen

darunter:

Abgang einst-weiliger Rechts-schutz

insgesamt

abge-wiesen mit Urteil/ Beschluss

anderweitig erledigt ohne Nachgeben (Rücknahme d. Klage)

stattge-geben/ telweise stattge-geben

davon:

 

stattge-geben mit Urteil/ Beschluss

teilweise mit Urteil/ Beschluss

anderweitig erledigt mit Nachgeben (Aner-kenntnis durch JC)

ander-weitig erledigt mit teilw. Nachgeben (Vergleich)

insgesamt

7.    Ausweislich der Widerspruchs- und Klagestatistik der Bundesagentur für Arbeit statistik.arbeitsagentur.de >Nach Themen > Grundsicherung für Arbeitssuchende >Widersprüche und Klagen SGB II - Deutschland mit Ländern und Jobcentern > Januar 2016 (http://tinyurl.com/h65qsbu) gab es in Wuppertal im  Jahr 2015 insgesamt
Widersprüche im Bestand, worunter Eingang zu verstehen ist, das JCB hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage nur 3.458 Widersprüche für das Jahr 2015 ausgewiesen.

Wie ist diese Differenz zu erklären, gibt es unterschiedliche Maßstäbe bei der Ermittlung von Widersprüchen?

 8.    Statistiken über Eilverfahren fehlen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender


Hier die Antwort der Verwaltung