Offenlegung von Vorstandsgehältern

Antrag zur Ratssitzung, 20. Dezember 2010

VO/1040/10

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer Betriebsausschuss APH / KIJU hat am 9. November 2010 eine Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen aufgrund des Transparenzgesetzes NRW beschlossen. Diesem Beschluss folgend müssen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat städtischer Gesellschaften bzw. von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung ihre Bezüge veröffentlichen, sofern sie neue Verträge eingehen.

 

Der Rat der Stadt fordert diejenigen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat auf, ihre Bezüge zu veröffentlichen, deren Dienstvertrag bereits besteht.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer Betriebsausschuss APH / KIJU hat am 9. November 2010 eine Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen aufgrund des Transparenzgesetzes NRW beschlossen.  Diesem Beschluss folgend müssen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat städtischer Gesellschaften bzw. von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung ihre Bezüge veröffentlichen, sofern sie neue Verträge eingehen.

Der Rat der Stadt fordert diejenigen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat  auf, ihre Bezüge zu veröffentlichen, deren Dienstvertrag bereits besteht.

Begründung:

Mit dem Transparenzgesetz, dessen Umsetzung am 9. November 2010 beschlossen wurde, soll dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit über die Verwendung öffentlicher Mittel Rechnung getragen werden. Daher wurde die individualisierte Offenlegung der Bezüge der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführungsorgane, Aufsichtsorgane und ähnlichen Organen gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Gesetzeslage gilt nicht für bereits bestehende Dienstverträge; dennoch muss dieser Informationsanspruch auch gegenüber InhaberInnen solcher Verträge gelten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elisabeth August                                Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                         Fraktionsvorsitzender