Offenlegung von Vorstandsbezügen

Ratsfraktion DIE LINKE

In den vergangenen Jahren hat die Ratsfraktion DIE LINKE mehrfach Anträge zur Offenlegung von Bezügen der Vorstände der städtischen Beteiligungen an den Rat der Stadt Wuppertal gestellt. Dies wurde von den Fraktionen der großen Kooperation abgelehnt wurden. In der Vergangenheit mussten die Bezüge nicht öffentlich gemacht werden. In der Sitzung des Ausschusses  für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 9. November 2010 wurde eine Änderung der Gesellschaftsverträge und Satzungen aufgrund des Transparenzgesetzes NRW beschlossen. Diesem Beschluss folgend müssen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat städtischer Gesellschaften bzw. von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung ihre Bezüge veröffentlichen, sofern sie neue Verträge eingehen. 

Dies findet die Ratsfraktion DIE LINKE nicht ausreichend und fordert in einem erneuten Antrag, dass der Rat der Stadt diejenigen Mitglieder von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat  auffordert, ihre Bezüge zu veröffentlichen, deren Dienstvertrag bereits besteht.

Wie sehr DIE LINKE im Rat mit diesen Anträgen richtig lag, zeigt die erst kürzlich in der wz-newsline breit geführte Diskussion und das große öffentliche Interesse in der Frage der Erhöhung der Vorstandsbezüge bei den Wuppertaler Stadtwerken.