Döppersberg-Umbau: Stadt verzögert Bürgerbegehren
Die Verwaltung ist nicht nur verpflichtet, die OrganisatorInnen des Bürgerbegehrens „Döpps105“ zu beraten, sie muss auch die Kosten, die durch den Beschlussvorschlag des Begehrens entstehen, ermitteln. Diese müssen laut Gesetz Bestandteil des Textes des Bürgerbegehrens sein. Bisher liegt diese Kostenaufstellung nicht vor. Deshalb verzögert sich der Start des Bürgerbegehrens.
Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE: „Ich finde es erstaunlich, dass die Kostenberechnung nicht vorliegt. Das Bürgerbegehren fordert nichts anderes als den Ratsbeschluss von 2010 einzuhalten. Eine solche Berechnung hätte nach meinem Verständnis schon Grundlage für die Revision des Beschlusses von 2010 sein müssen, der eine Deckelung des Projekts auf 105 Mio. Euro vorsah. Darüber hinaus ist es schon mehr als absurd, dass ein Kostenbegrenzungsbeschluss Kosten verursachen soll.
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