Cross Border Leasing-Geschäft Heizkraftwerk, Kosten des Akkreditivs

Anfrage zur Ratsitzung, 13. Februar 2012

VO/1109/12

Der Rat hat mit Beschluss der Drucksachen VO/0227/09 und VO/0893/11 im Zusammenhang mit der Cross-Border-Lease-Transaktion der AWG Wuppertal ein Akkreditiv bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der NRW.Bank bis zum Vertragsende dieser Transaktion beschlossen.

Wie hoch werden die Gesamtkosten für das Akkreditiv für die gesamte Laufzeit sein?

Ist das Akkreditiv seitens der Stadt/ AWG ohne die Angabe von Gründen zu jeder Zeit kündbar?

Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit man es kündigen kann?

Welche Fristen gibt es?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat hat mit Beschluss der Drucksachen VO/0227/09 und VO/0893/11 im Zusammenhang mit der Cross-Border-Lease-Transaktion der AWG Wuppertal ein Akkreditiv bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der NRW.Bank bis zum Vertragsende dieser Transaktion beschlossen.

Wie hoch werden die Gesamtkosten für das Akkreditiv für die gesamte Laufzeit sein?

Ist das Akkreditiv seitens der Stadt/ AWG  ohne die Angabe von Gründen zu jeder Zeit kündbar?
Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit man es kündigen kann?

Welche Fristen gibt es?

KfW und NRW.Bank werden von den US-amerikanischen Investoren akzeptiert, da sie mit AAA/Aaa geratet werden.

Sollten die besagten Institute dieses Rating verlieren und die Stadt/ AWG nicht in der Lage sein, diesen Problem zu lösen, indem ein anderes Institut gefunden wird: Welche Konsequenzen würde dies vertraglich nach sich ziehen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth August                            Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                     Fraktionsvorsitzender

Hier die Antwort der Verwaltung