Schadensersatzansprüche wegen CBL-Verträgen
VO/0574/09
Der Presse war zu entnehmen, dass eine Fachanwaltskanzlei sich in einer wissenschaftlichen Studie mit Schadensersatzklagen gegen Beraterfirmen bei den Cross-Border-Leasing-Verträgen befasst. Es geht um falsche Beratung der Kommunen, die solche Verträge abgeschlossen haben. Den Verbänden und Kommunen wurde durch die davon profitierenden Banken, AnwältInnen und WirtschaftsprüferInnen seinerzeit suggeriert, dass der Abschluss dieser Verträge garantiert keine Risiken berge und der Gewinn groß und zuverlässig sei.
Schadensersatzansprüche wegen CBL-Verträgen
Anfrage der Ratsgruppe DIE LINKE vom 10. August 2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Presse war zu entnehmen, dass eine Fachanwaltskanzlei sich in einer wissenschaftlichen Studie mit Schadensersatzklagen gegen Beraterfirmen bei den Cross-Border-Leasing-Verträgen befasst. Es geht um falsche Beratung der Kommunen, die solche Verträge abgeschlossen haben. Den Verbänden und Kommunen wurde durch die davon profitierenden Banken, AnwältInnen und WirtschaftsprüferInnen seinerzeit suggeriert, dass der Abschluss dieser Verträge garantiert keine Risiken berge und der Gewinn groß und zuverlässig sei. Im Zuge der Wirtschaftskrise ist auch den letzten BefürworterInnen der CBL-Verträge klar geworden, dass diese Zusicherungen mehr als fragwürdig waren.
Prüft die Stadt Wuppertal ebenfalls, wer für eventuell entstandene Schäden oder für entgangenen Gewinn in Haftung genommen werden kann?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth August Gerd-Peter Zielezinski
Stadtverordnete Stadtverordneter