Anfrage Räumung/Rodung Osterholz

Anfrage zur Ratssitzung, 10.2.22

VO/0129/22


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


am 25.01.2022 wurde mit Hilfe eines Großaufgebot der Polizei eine Waldfläche nach dem Landes Forst Gesetz NRW eingefriedet. Dies geschah, damit die Besitzer*in des Areals, die Fa. Oetelshoven, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen konnte.
Laut der Pressemitteilung der Polizei war die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ein Amtshilfegesuch der Behörde Wald und Holz.

Dieses rechtfertigt weder die Einfriedung noch die Räumung des Geländes. Auch die massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit als auch der Pressefreiheit sind daraus nicht ableitbar.

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und den zeitlichen Zusammenhang zur Räumung vom 25.- 27. 01.22 und der zeitgleich begonnenen Rodung des gesunden Buchenwaldes möchten wir folgende Fragen beantwortet wissen. Nach Geschäftsordnung des Rates § 13 (3) sollte dieses ohne Fristsetzung möglich sein.

Fragen:


1. War der Stadt / dem Oberbürgermeister bekannt wann der Tag X sein wird?


2. Wenn nein, wurde eine Protestnote Richtung Polizei zumindest in Erwägung gezogen?


3. War der Stadt / dem Oberbürgermeister die geplante Größenordnung des Polizeieinsatzes bekannt? (ca. 500 Beamte der Polizei mit Spezialeinheiten und Schweren Gerät)


4. Wurde die Stadt im Vorfeld der Räumung/Rodung über die Rechtsgrundlage informiert?
Wenn ja, war der Stadt das Amtshilfegesuch von Wald und Holz bekannt?
Wenn ja, wieso wurde seitens der Stadt zugelassen, dass in einer Waldfläche die sich außerhalb der genehmigten Rodungsfläche und des Gefahrenbereichs befand, Bäume gefällt wurden?


Während der Räumung des Geländes wurden die Versammlungsfreiheit und auch die Pressefreiheit eingeschränkt.
5. War eine offizielle Vertreter*in der Stadt bei Räumung und Rodung zur Beobachtung der Maßnahmen vor Ort?


Die Räumung der Baumhäuser zog sich über 3 Tage. Das bedeutete, dass einige Baumschützer*innen zwei Nächte dort verbrachten, denn der Einsatz der Polizei wurde bei Einbruch der Dunkelheit ausgesetzt. Am 2. Tag hatte die Polizei die Baumhäuser und damit die Rückzugsorte, den Zugang zu Lebensmitteln, Regen- und Kälteschutz zerstört.
Nach unseren Informationen versuchte eine NGO einen Rettungs-/Versorgungseinsatz. Der Zutritt der Helfer*innen wurde trotz Bemühungen eines Grünen-Abgeordneten verwehrt. So dass am nächsten Tag mehrere Menschen mit Unterkühlungen als auch mit Unterzuckerung medizinisch versorgt werden mussten. Aufgrund zerstörter Strukturen war es den Menschen teilweise auch nicht mehr möglich - soweit dies körperlich noch möglich gewesen wäre - selbstständig die Notsituation zu verlassen.


6. War dieses dem Oberbürgermeister bekannt und welchen Einfluss versuchte er zu unternehmen?


7. War dem Oberbürgermeister bekannt, ob auch nachts Kletterspezialeinheiten oder die Höhenrettung der Feuerwehr vor Ort waren?


8. Schon beim Hambacher Forst wurde Jahre später durch ein Gericht festgestellt, dass die Räumung nicht auf rechtsstaatliche Grundlage durchgeführt wurde. Zieht die Stadt in Erwägung einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Polizei Einsatz anzuregen?
Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski
                Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung