Anfrage Darlehensgewährung an Alg II-Beziehende

Anfrage zur Ratssitzung, 10. Juli 2017

VO/0429/15

Viele Hartz-IV-Beziehende müssen zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen vom Jobcenter aufnehmen, um dringende Anschaffungen, wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können.

VO/0429/15  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele Hartz-IV-Beziehende müssen zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen vom Jobcenter aufnehmen, um dringende Anschaffungen, wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können.

Im vergangenen Jahr gewährte die Bundesagentur für Arbeit jeden Montag im Schnitt 15.289 Hartz IV Beziehern einen Kredit für so genannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2007 hatten noch 11.521 Personen im Monatsdurchschnitt ein solches zinsloses Darlehen erhalten, für dessen Tilgung monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen werden.

Die Zahlen hatte die Arbeitsmarktexpertin der LINKS-Fraktion, Sabine Zimmermann, von der Bundesagentur für Arbeit angefordert.

Wie viele Darlehen wurden in den vergangenen drei Jahren in Wuppertal an Arbeitslose bewilligt?

Wie viel Darlehnsanfragen wurden abgelehnt?

Wie hoch war die durchschnittliche genehmigte Darlehenssumme?

Wie sieht das üblicherweise vereinbarte Rückzahlungsmodell aus?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                      Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                          Fraktionsvorsitzender

Hier die Antwort der Verwaltung