Elternbefragung zu Inklusion
VO/0139/10
Der Schulausschuss möge beschließen:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung damit, alle Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der 3. Klassen Grundschule zu befragen, welche Beschulung sie für ihre Kinder in der Sekundarstufe I wünschen:
- integrative Beschulung und, wenn ja, in welcher Schulform, oder
- Beschulung in einer Förderschule.
Begründung:
der Schulausschuss möge beschließen:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung damit, alle Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der 3. Klassen Grundschule zu befragen, welche Beschulung sie für ihre Kinder in der Sekundarstufe I wünschen:
- integrative Beschulung und, wenn ja, in welcher Schulform, oder
- Beschulung in einer Förderschule.
Begründung:
Nach der UN-Charta „Rechte der Menschen mit Behinderungen“, die auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat, ist es eine Pflichtaufgabe des Staates, also auch der Kommunen, den Menschen mit Behinderungen dazu zu verhelfen, nicht ausgegrenzt oder abgesondert zu werden, eben das Recht auf Inklusion zu gewährleisten, also auf Beschulung in Regelschulen.
Um die Planung für das Schuljahr 2011/12 vorantreiben zu können, benötigt der Schulausschuss bzw. die Verwaltung diese Absichten der Eltern.
Da die Beschulung im Regelunterricht eine Pflichtaufgabe des Staates ist, fällt diese Maßnahme nicht unter Finanzierungsvorbehalt.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth
Mitglied des Schulausschusses