Architektenvertrag

Anfrage zur Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg, 24.11.2011

VO/0945/11

In der Sitzung der Begleitkommission Döppersberg vom 20. Oktober 2011 verwiesen Sie auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung, soweit die Prozessrisiken einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem beendeten Architektenvertrag zu bewerten sind.

 

Da eventuell entstehende Kosten allerdings Einfluss auf das – begrenzte – Budget für den Umbau des Döppersberg haben können, dürfte die Zuständigkeit auch der Planungs- und Baubegleitkommission ohne weiteres gegeben sein.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

in der Sitzung der Begleitkommission Döppersberg vom 20. Oktober 2011 verwiesen Sie auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung, soweit die Prozessrisiken einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem beendeten Architektenvertrag zu bewerten sind.

Da eventuell entstehende Kosten allerdings Einfluss auf das – begrenzte – Budget für den Umbau des Döppersberg haben können, dürfte die Zuständigkeit auch der Planungs- und Baubegleitkommission ohne weiteres gegeben sein.

 

Deshalb bitte ich, den Mitgliedern der Kommission folgende Fragen zu beantworten:

 

Zu welchen Punkten besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

Wie werden die Prozessrisiken im Einzelnen eingeschätzt?

Gibt es Themen, bei denen eine außergerichtliche Einigung zur Vermeidung von Risiken geraten sein kann?

Welche Höhe wird der zu erwartende Streitwert haben?

 

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Elisabeth August

Mitglied der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg