Architektenvertrag Umbauvorhaben Döppersberg
VO/0954/11
Zur Abwägung der Risiken im Zusammenhang mit einem eventuell anstehenden Rechtsstreit zur Klärung der Verbindlichkeiten aus dem beendeten Architektenvertrag mit der Firma JSWD wurde in der letzten Sitzung der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen hingewiesen.
Aus diesem Grund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Differenzen gibt es im Einzelnen bei der Abwicklung des Vertrages?
Sehr geehrter Herr Reese,
zur Abwägung der Risiken im Zusammenhang mit einem eventuell anstehenden Rechtsstreit zur Klärung der Verbindlichkeiten aus dem beendeten Architektenvertrag mit der Firma JSWD wurde in der letzten Sitzung der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen hingewiesen.
Aus diesem Grund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Differenzen gibt es im Einzelnen bei der Abwicklung des Vertrages?
2. Welche Risiken werden für den Fall einer prozessualen Auseinandersetzung gesehen?
3. In welchem Maße kann das Risiko gegrenzt bzw. ausgeschlossen werden?
4. Werden eventuelle Prozesskosten aus dem Etat des Bauvorhabens Döppersberg gedeckt oder werden hierzu andere Mittel in Anspruch genommen werden?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzender
Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamern Betriebsausschuss APH / KIJU
Hier die Antwort der Verwaltung: VO/0954/11/1-A