Anfrage Postlaufzeiten bei Jobcenterbriefen
VO/0829/16
Erneut reichte Tacheles eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Arbeitsministerium gegen das Jobcenter Wuppertal AöR ein. Gegenstand sind die Postlaufzeiten des Jobcenters, die laut Tacheles mit sieben und fünfzehn Tagen keine Seltenheit darstellen.
VO/0829/16
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
erneut reichte Tacheles eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Arbeitsministerium gegen das Jobcenter Wuppertal AöR ein. Gegenstand sind die Postlaufzeiten des Jobcenters, die laut Tacheles mit sieben und fünfzehn Tagen keine Seltenheit darstellen. Da es sich um existenzsichernde Leistungen handelt, auf die die Hartz-IV-Bezieher*innen angewiesen sind, sollte man doch davon ausgehen, dass die Schreiben des Jobcenters die Hartz- IV-Bezieher*innen möglichst zeitnah erreichen.
Welche Vorgaben gibt es von Seiten der Verwaltung des Jobcenters für die sachgerechte, rechtmäßige und zügige Abwicklung der Post?
Welche Zeiträume sind von der Erstellung eines Schreibens bis zu seiner Zustellung bei den Kund*innen vorgesehen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender