Bevorzugung von Wahlbeamt*innen aufheben
Slawig wirft Nebelkerzen
Dr. Slawig versucht davon abzulenken, dass Wahlbeamte nach 4 Jahren Anrechnungszeit und 4 Jahren Amtszeit ohne Altersbegrenzung Ruhestandsbezüge erhalten. Eine solche Bestimmung gibt es nur für Wahlbeamte.
Und das und nur das ist es was DIE LINKE kritisiert!
Sie bekommen Ruhestandsbezüge ausschließlich für das Wahlamt, in diesem Fall ca. 33,5% der Bezüge des Oberbürgermeisters. In dem Zusammenhang ist es irrelevant, ob es noch andere Pensionsansprüche gibt. Denn solche Ansprüche führen erst zu Leistungen nach Erreichen des Pensionsalters.
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