Sitzung des Rates am 7. Mai 2018 zum Tagesordnungspunkt 6.1. Änderung der Entgeltordnung für die Bergische Musikschule, VO/0284/18

Gehalten von Bernhard Sander, stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, Wuppertal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

Mit einer Entgeltordnung wird so getan, als seien alle Nutzer gleich. Das sind sie aber nicht. Die Einkommen von Freiberuflern oder Selbständigen sind ungleich zu denen, mit denen sogenannte/r Hartz-IV-Bezieher*innen auskommen müssen.

Daher lehnt DIE LINKE lehnt diese Gebührenerhöhung der Musikschule strikt ab. Sie beantragt, dass junge und erwachsene Schüler*innen der Musikschule, die von Sozialleistungen leben müssen, von der Erhöhung des Schulgeldes und der Instrumentenmiete ausgenommen werden.

 „Die jeweiligen Regelsätze für Bildung sehen bei 6 bis 14-jährigen nur 0,53 Euro, bei 14 bis 18-jährigen 0,22 Euro und bei Erwachsenen 1,06 Euro vor, - nicht am Tag, nicht in einer Woche sondern im Monat. Für sie auf eine Erhöhung der Gebühren zu verzichten, wäre ein kleiner Mosaikstein zur Bekämpfung der Armut, die so viele im Bündnis gegen Armut fordern.

Um auf das zuerst gesagte zurückzukommen: Auch diese Entgeltordnung setzt Recht. „Es ist ein Recht der Ungleichheit, seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehen; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschieden Individuen, wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab messbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite fasst.“ Diese Kritik von Karl Marx am sozialdemokratischen Gothaer Programm gilt auch heute noch.

Richtig wäre es ungleiche Lebensverhältnisse ungleich zu behandeln, also den Beziehern von Sozialeinkommen die Gebührenerhöhung zu erlassen.

Vielen Dank