Änderungsantrag zu Vorlage VO/0284/18, Änderung der Entgeltordnung für die Bergische Musikschule
VO/0396/18
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
Die Vorlage VO/0284/18, Änderung der Entgeltordnung für die Bergische Musikschule wird wie folgt geändert:
Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder XII, AsylbLG, oder BaföG erhalten, oder Inhaber des Wuppertalpasses sind, werden von der Erhöhung des Schulgeldes und der Instrumentenmiete ausgenommen.
Begründung:
der Regelsatz, der heutzutage als Sozialleistung gewährt wird, reicht nicht aus, um die Kursgebühren zu bezahlen. Sehr drastisch wird das deutlich am Regelsatz für Kinder. Kinder im Hartz IV- Bezug oder vergleichbaren Systemen erhalten nur einen unzureichenden Betrag für Freizeit, Bildung und Mobilität. Jeder Erhöhung von Gebühren schließt sie damit weiter von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. So beträgt der Regelsatz für Bildungswesen für 6 bis 14-jährige nur 0,53 Euro im Monat.
Für Erwachsene enthält der Hartz IV-Regelsatz 1,06 Euro für Bildung.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender