Zielvereinbarungen Jobcenter

Anfrage im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, 27. Juni 2013

VO/0548/13

Das Jobcenter Wuppertal hat zur Verbesserung der Integration Erwerbsloser eine Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW getroffen. In dieser Zielvereinbarung finden sich konkrete Vorgaben für die MitarbeiterInnen des Jobcenters. So wurde unter anderem vereinbart, dass sich die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % erhöht und dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitarbeitslosen um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr sinken soll.

Sehr geehrter Herr Norkowsky,

das Jobcenter Wuppertal hat zur Verbesserung der Integration Erwerbsloser eine Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW getroffen. In dieser Zielvereinbarung finden sich konkrete Vorgaben für die MitarbeiterInnen des Jobcenters. So wurde unter anderem vereinbart, dass sich die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % erhöht und dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitarbeitslosen um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr sinken soll.

Für uns stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

Wer wurde bei der Formulierung der Vorgaben einbezogen?

Wurden die jeweiligen Teams und der Personalrat dazu befragt?

Wie wurden die Rahmenbedingungen, unter denen die Zielvorgaben erreicht werden sollen, ermittelt und durch wen?

Sind die Zielvorgaben auf ihre Durchführbarkeit geprüft worden und von wem?

Welche Konsequenzen ergeben sich bei Nichteinhaltung der Zielvorgaben?

Ist aufgrund der Vorgaben für die MitarbeiterInnen mit erhöhtem Druck bei der Aktivierung und einem Anstieg der Sanktionen bei Leistungsberechtigten zu rechnen, wenn die Mitarbeiter bei Nichterfüllung selbst mit Nachteilen zu rechnen haben?

Welche verbesserten Instrumente und Möglichkeiten stehen den MitarbeiterInnen insbesondere zur Erhöhung der Integrationsquote zur Verfügung?  

Welche Auswirkungen haben die Zielvorgaben auf die LOB (Leistungsorientierte Bezahlung) Vereinbarungen?

Wie viele MitarbeiterInnen nehmen nicht an den LOB Vereinbarungen teil?

Welche Zielgruppen sollen im laufenden Jahr besonders gefördert werden und welche Aktivierungsmaßnahmen sind in den hervorgehobenen Projekten konkret vorgesehen, um eine Erhöhung der Integrationsquote bzw. eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen? (Die Projekt- und Maßnahmenbeschreibungen sind in der Zielvereinbarung häufig sehr vage und unbestimmt formuliert).

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Mahmoudi

Mitglied im Ausschuss Soziales, Familie und Gesundheit

Hier die Antwort der Verwaltung