Rechtsgutachten gegen Bürgerwille

Ratsfraktion DIE LINKE

Ratsmehrheit und Verwaltungsspitze haben mit einem bestellten Rechtsgutachten ihre politische Position gegen ein Bürgerbegehren begründet. Das verwundert nicht, da CDU, SPD, Grüne, FDP und WfW den Antrag auf Ratsbürgerbegehren bereits am 18.Nov. 2013 abgelehnt hatten.

Ein Bürgerbegehren zur Einhaltung des Ratsbeschlusses von 2010 wird mit dem Argument abgelehnt, dass eine Kostendeckelung durch ein Bürgerbegehren nicht möglich sei. Es wird im Gutachten allerdings nicht bewertet, dass die Verwaltung den Ratsbeschluss nicht eingehalten hat, die Kosten bei 105 Millionen Euro zu deckeln.

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE: „ Egal wie die Fragestellung des Bürgerbegehrens formuliert wird, wird sich die Ratsmehrheit dagegen stemmen, dass die WuppertalerInnen zu finanziellen und verkehrspolitischen Fragen des Döppersberg-Umbaus befragt werden. Mit diesem Vorgehen wird einer weiteren Kostenexplosion Tür und Tor geöffnet.“