Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT)

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, 31. August 2017

VO/0612/17

Sehr Herr Wessel,

nach früheren Zahlen lag Wuppertal in der BuT- Ausschöpfungsquote in NRW kurz oberhalb des Mittelbereiches. In den Jahren bis 2014 wurden aber nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen.

2015 erhielt die Stadt eine Rückzahlung der vom Bund einbehaltenen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die von den Berechtigten/Familien nicht abgerufen worden waren. Damals handelte es sich um 2,9 Mio. Euro.

1. Wie hoch waren die zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

2. Wir bitten um eine Aufstellung der verausgabten Mittel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 in den Bereichen:

Schul- und Kita-Ausflüge

Mehrtägige Klassenfahrten

Schulbedarf

Schüler*innenbeförderung

Lernförderung

Mittagsverpflegung

Soziale/kulturelle Teilhabe

3. Wie stellt sich bei über 15jährigen Schüler*innen die Gewährungspraxis bei Leistungen für den persönlichen Schulbedarf dar, die ohne Antrag zu erbringen sind?

4. Wie hoch war die Quote der abgelehnten BuT-Anträge gemessen an der Gesamtzahl der Anträge in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

Bitte nennen Sie die drei häufigsten Ablehnungsgründe?

Bitte stellen Sie im Vergleich mit anderen NRW-Städten dar, wie hoch die Quote der Inanspruchnahme in Wuppertal ist.

5. Wie werden Familien mit Kindern auf Ihre Ansprüche auf BuT-Leistungen von den zuständigen Behörden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle, Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit) aufgeklärt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Pilgram

Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit