2.9 Mio. Euro Bildungs- und Teilnahmemittel zurück nach Wuppertal – Das Geld gehört den Kindern
Zum Urteil des Bundessozialgerichts über die Rückzahlung vom Bund einbehaltener Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erklärt Susanne Herhaus, Stadtverordnete der Ratsfraktion DIE LINKE: „Diese 2.9 Mio. Euro sind nichtverausgabte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und für diese Aufgabe sind sie wieder einzusetzen. Sie sind vom Bund ausgezahlt worden, um bedürftigen Kindern die Teilhabe am sozialen Leben zu erleichtern.
Wir dürfen nicht vergessen, mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets hat sich die damalige Familienministerin von der Leyen (CDU) gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gestellt, das eine Erhöhung des Regelsatzes für Kinder aus Hartz IV-Bezugsfamilien vorgesehen hatte.
Es ist also Geld, das den Kindern zusteht. Es darf nicht, wie der Fraktionsvorsitzende der SPD vorschlägt, die Löcher im städtischen Haushalt im Sozialbereich stopfen. Es muss z.B. für Schulverpflegung, Mitgliedschaft in Sportvereinen und für Nachhilfe der Kinder verwendet werden.“
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