Erhöhungsbeiträge des Bildungs- und Teilhabepaketes

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, 25.10.

VO/0694/12

Mit unserer Anfrage wollen wir zur Transparenz bzgl. der Mitteleinnahmen und -ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und der Erhöhung der Mittel des Bundes an den Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger/innen beitragen.

Sehr geehrter Herr Norkowsky,

mit unserer Anfrage wollen wir zur Transparenz bzgl. der Mitteleinnahmen und -ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und der Erhöhung der Mittel des Bundes an den Unterkunftskosten für Sozialleistungsempfänger/innen beitragen.

Das Bundesministerium hat angekündigt, die Anpassung der BuT-Mittel für 2013 auf der Grundlage der Ausgaben des laufenden Jahres 2012 zu berechnen.

Deswegen ist es für die Planung der Verwaltung und für alle Beteiligten (Leistungsempfänger, Träger, Einrichtungen usw.) wichtig, genau zu wissen, welche Beträge genau ausgegeben, eingespart und/oder umgeschichtet wurden bzw. werden.

Auch ist es wichtig, dass die bis zum Ende 2012 nicht ausgegebenen Mittel, die in den kommunalen Haushalt fließen, nicht für das Haushaltsdefizit verwendet werden, sondern auch in irgendeiner Form der BuT-Zielgruppe  zugutekommen.

Das Ziel bezwecken die folgen Fragen, um dessen Beantwortung wir bitten:

1. Wie hoch (in Euro) ist konkret der Erhöhungsbetrag (5,4 %) des Bundes an der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Haushaltsjahr 2011, der für die neuen kommunalen Aufgaben im Zusammenhang mit den Leistungen für BuT gewährt wurde?

2. Wie hoch (in Euro) ist konkret der Erhöhungsbetrag (3,1 %) des Bundes an der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Haushaltsjahr 2011, der für die mit  BuT-Leistungen zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben gewährt wurde?

3. Wie hoch (in Euro) ist konkret der Erhöhungsbetrag, den die Stadt Wuppertal als Finanzierungsanteil für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu leisten hat? (Erhöhung auf 15,2 %)

4. Was hat dieser kommunale Finanzierungsanteil für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II konkret mit den Leistungen für BuT zu tun?

5. Wie hoch ist die Summe der Mittel aus den Erhöhungsbeträgen, die vom Bund insgesamt für BuT-Leistungen an die Stadt geflossen sind (Frage 1. und 2.), die 2011 im städtischen Haushalt verblieben sind, weil BuT-Leistungen nicht abgerufen wurden?

6. Wenn eine konkrete Beantwortung der Fragen 1. bis 5. nicht möglich ist, wird um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten: Warum ist es der Stadt Wuppertal im Gegensatz zu anderen Kommunen und Landkreisen nicht möglich, konkrete Zahlen zu den 2011 aufgewendeten Mittel für BuT-Leistungen zu nennen und diese den für gleichen Zweck vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln gegenüber zu stellen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Mahmoudi

Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit