Antrag Schüler*innenbeförderung sicherstellen!

Antrag zur Ratssitzung, 4. Juli 2016

VO/0536/16

Der Rat der Stadt Wuppertal bekräftigt seinen Willen die Schüler*innenbeförderung per Schokoticket sicherzustellen.

Der Rat der Stadt Wuppertal verpflichtet die Verwaltung, mit den WSW ein Verfahren sicherzustellen, das allen Schüler*innen ein Schokoticket ermöglicht.

Die Verwaltung berichtet im nächsten Schul- und Sozialausschuss über das Verfahren bei Schüler*innen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, da bei ihnen der Eigenanteil entfällt.

VO/0536/16

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

  1. Der Rat der Stadt Wuppertal bekräftigt seinen Willen die Schüler*innenbeförderung per Schokoticket sicherzustellen.
  2. Der Rat der Stadt Wuppertal verpflichtet die Verwaltung, mit den WSW ein Verfahren sicherzustellen, das allen Schüler*innen ein Schokoticket ermöglicht.
  3. Die Verwaltung berichtet im nächsten Schul- und Sozialausschuss über das Verfahren bei Schüler*innen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, da bei ihnen der Eigenanteil entfällt.

Begründung:

Nach Berichtserstattung in der WZ vom 28.06.2016 ereignen sich in Wuppertal Fälle, in denen Kindern – trotz des gesetzlichen Anspruchs nach § 97 (4) Schulgesetz NRW – das Ticket verweigert wird. Diese Ticketverweigerung erklären die WSW durch Schulden der Eltern bei den WSW, die über den Umweg der Ticketverweigerung für die Kinder eingetrieben werden sollen.

Unabhängig davon, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist, stellen sich für den Schulträger ganz andere Fragen:

Nach § 97 (4) ist der Schulträger für die Beförderung zuständig, wenn der Wohnort mehr als 2km von der Grundschule, mehr als 3,5 km von der Sekundarschule I und mehr als 5 km von der Sekundarstufe II entfernt liegt.

Nach der Schülerfahrtkostenverordnung haben auch weitere Schüler*innen Anspruch auf Beförderung, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist:

„Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Ein Schulweg ist insbesondere dann besonders gefährlich, wenn er überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt, oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.“ (§6 Abs. 2)

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten noch einmal andere Bedingungen.

Der Schulträger ist also in der Pflicht, sich um die Schulwege seiner Schülerinnen und Schüler zu kümmern.

In Wuppertal hat sich die Stadt entschlossen, das Angebot des „Schokotickets“ für die Schüler*innenbeförderung vom VRR anzunehmen, und hat die Eltern zu einem Eigenanteil von 12 € (dem Maximalbetrag nach Schülerfahrtkostenverordnung) verpflichtet, da ihre Kinder auch die Möglichkeit haben, in ihrer Freizeit mit dem Ticket mobil zu sein.

Das Schulgesetz sieht aber ausdrücklich vor, dass der Eigenanteil entfällt, wenn das Kind Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhält. Außerdem sieht das Schulgesetz vor, dass der Schulträger über weitere Entlastung selbst entscheiden kann.

Insofern stellt sich nach dem Bericht in der WZ die Frage, wie der Schulträger seiner Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen gerecht werden kann.

Dazu bedarf es offenbar einiger Kontrollen gegenüber den WSW, damit diese Verantwortung nicht konterkariert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                                  Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                                     Fraktionsvorsitzender