Antrag "Rechte des Schulausschusses nicht beschneiden"

Antrag zur Ratssitzung, 17. Dezember 2018

VO/1113/18

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Schulausschusssitzung am Mittwoch, 5.12.18, informierte die Verwaltung unter dem TOP „Berichte der Verwaltung“ darüber, dass es drei Schulen gäbe, die sich am Schulversuch „Talentschulen“ des Schulministeriums beteiligen wollten.

In der Ausschreibung des Ministeriums heißt es dazu, dass

  1. der Schulträger der Antragsteller im Verfahren sei (vgl. S.7 Ausschreibungstext MSB)
  2. sich der Schulträger verpflichte, „eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Schule zu ermöglichen“ (ebenda).

Das gab Anlass im Schulausschuss zu einer Debatte, denn die geforderte Ausstattung einer Schule über das, was alle anderen Schulen erhalten, ist eine Entscheidung über die Verteilung der jetzt oder zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel.

Auch die Frage, ob denn alle drei Bewerbungen oder besser nur eine unterstützt werden solle, um die Chancen zu erhöhen, eine der ausgewählten „Talentschulen“ zu werden, konnte der Schulausschuss gar nicht beantworten, weil er nicht in die Entscheidung eingebunden war. Dazu hätte der Schulausschuss informiert sein müssen, dass mit einer Auswahl als „Talentschule“ eine zusätzliche Lehrkraft-Zuweisung von drei Stellen gleich zu Beginn des Schulversuchs verbunden ist.

Möglicherweise hätte sich der Schulausausschuss auf eine „bessere“ Ausstattung einer Schule eingelassen, um der Schule bessere Chancen im Rennen um die 45 „Talentschul-“Plätze zu ermöglichen. Da es sich um einen Schulversuch handelt, der „im Besonderen für Schulen in benachteiligten Sozialräumen“ (Ausschreibungstext Schulministerium) aufgelegt wird, stünde es der Stadt Wuppertal gut an, diese Chance zu ergreifen, um diese Unterstützung zu erhalten. Ansonsten sind Rat und Verwaltung immer bestrebt, sämtliche zur Verfügung stehende Mittel auszuschöpfen, um arme Kinder und Familien zu unterstützen.

„Möglicherweise werden durch die Stellungnahmen des Schulträgers die Chancen der Schulen begrenzt, tatsächlich für eine Teilnahme an dem Schulversuch „Talentschulen“ ausgewählt zu werden“, schreibt das Oberbürgermeisterbüro richtigerweise in seiner Stellungnahme zu diesen Vorgängen. Daher sollte der Schulausschuss umgehend eine Stellungnahme – im Nachgang zu den eingereichten Bewerbungen – beim Ministerium einreichen.

Der Rat möge beschließen:

  1. Die Rechte des Schulausschusses werden von der Verwaltung bezogen auf die Bewerbung zum „Schulversuch Talentschule“ anerkannt.
  2. Um die Chancen der Bewerbung zu erhöhen, tritt der Schulausschuss umgehend erneut zusammen, um über die Bewerbungen der Schulen, ggf. eine Auswahl der Bewerbungen und vor Allem die vom Schulministerium in der Ausschreibung geforderte Unterstützung aus den Haushaltsmitteln zu beraten, um diese Stellungnahme – wenn auch verspätet – an das Schulministerium zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender