Anfrage Zusammenarbeit Jobcenter Wuppertal mit Bit gGmbH II

Anfrage zur Ratssitzung 19. November 2018

VO/0919/18

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Anfrage zur Zusammenarbeit der Jobcenter Wuppertal AöR und der bit gGmbH.

Bei der Bearbeitung der Antwort haben sich folgende Zusatzfragen ergeben.

In Beantwortung der Frage 1.  schreiben Sie, dass „Die Zusammenarbeit und die Details im Vertrag [sind] über die Dienstleistungen eines Ärztlichen und Psychologischen Dienstes geregelt” seinen.  Um die Details nachvollziehen zu können, bitten wir bitten um Einsicht in die Verträge zwischen Jobcenter Wuppertal AöR und bit gGmbH zu den Dienstleistungen eines Ärztlichen und Psychologischen Dienstes. Übersenden Sie uns daher in Kopie des oder der Verträge.

 

Zur 3. Antwort: “Es handelt sich hierbei um Untersuchungen zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und um Eignungsfeststellungsuntersuchungen zur Teilnahme an Maßnahmen”.

  1. Wir bitten zunächst um eine Skizierung der möglichen Untersuchungsergebnisse.
  2. Ferner bitten wir um eine zahlenmäßige Aufschlüsselung in wieviel Fällen die Erwerbstätigkeit geprüft wurde, in wieviel Fällen diese festgestellt wurde und in wieviel Fällen diese nicht festgestellt wurde. 
  3. Auch bitten wir um eine Aufschlüsselung, in wieviel Fällen  Eignungsfeststellungsuntersuchungen vorgenommen wurden und in wieviel Fällen diese von der bit gGmbH befürwortet wurden und in wieviel Fällen eine Ungeeignetheit festgestellt wurde. 

 

In der Beantwortung zu Frage 4 werden die jährlichen Zahlungen an die bit gGmbH angegeben. Weiter heißt es „Die einzelnen Leistungen sind betragsmäßig im Vertrag geregelt”. Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Leistungen und der Betrag für die jeweiligen Leistungen im Detail. 

 

Hiermit präzisieren wir unsere Frage 5:

Werden für die Jobcenter Wuppertal AöR von der bit gGmbH außer der Dienstleistungen des Ärztlichen und Psychologischen Dienstes weitere Angebote z. B. „Aktiplan“ und „Training zur Wiedereingliederung in Arbeit“ in Anspruch genommen?

Wenn ja, bitten wir um eine detaillierte Angabe der Erfolge (Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt) aus den jeweiligen Angeboten seit 2014.

Wie verfährt des Jobcenter Wuppertal mit Menschen, wenn nach Gutachten der Bit gGmbH eine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt nicht möglich ist?

Zu 8. Antwort: Wir bitten um die konkrete Beantwortung unsere Frage:  gab es im Rahmen einer externen oder jobcenterinternen Innenrevisionsprüfung auch eine Prüfung der Zusammenarbeit der bit gGmbH? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind diese gekommen?

In der Antwort zu Frage 9.gehen Sie von der Rechtsmäßigkeit der Übertragung hoheitlicher Befugnisse an die bit gGmbH als Verwaltungshelferin aus:

„Die bit gGmbH verschickt ihre Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II mit

Rechtsfolgenbelehrung. Dieses Vorgehen erfolgte als Verwaltungshelferin nach § 6 SGB II. Grundsätzlich werden alle Kunden und KundInnen mit einer Rechtsfolgenbelehrung bei der bit eingeladen”

Die allgemein herrschende Meinung ist aber, dass eine Meldeaufforderung ein  Verwaltungsakt ist.

Das Bundessozialgericht hat aber mit Urteil vom 19.12.2011 - B 14 AS 146/11 B festgestellt das eine Meldeaufforderung ein Verwaltungsakt ist. Die gleiche Position wird in den anerkannten Kommentaren vertreten, so  Blüggel in: Eicher, SGB II, § 59 Rn. 10; Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, § 59 Rn. 16 und  Stachnow-Meyerhoff/G. Becker in jurisPK-SGB II,, § 59 Rn 29. .

Ferner wird in den einschlägigen Kommentaren vertreten: § 6 Abs. 1 S. 2 HS. 1 SGB II ermöglicht dagegen nicht die Übertragung hoheitlicher Befugnisse, insbesondere nicht den Erlass von Verwaltungsakten” so Weißenberger in Eicher, SGB II, § 6 Rn. 27.

Wir bitten in der Folge zu erklären, wieso das Jobcenter Wuppertal AöR nicht an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gebunden ist und außerhalb des Gesetzes agieren kann und entgegen dem Gesetz dritte mit hoheitlichen Aufgaben betrauen kann.

Wenn das  Jobcenter Wuppertal AöR dazu befugt sein soll, bitten wir um eine dezidierte Stellungnahme zu den rechtlichen Gründen.

Wir bitten um Mitteilung in wieviel Fällen es zu den von Tacheles e.V. beschriebenen Meldeaufforderungen seit 2011 gekommen ist?

Sie hatten mitgeteilt, dass die Meldeaufforderung der bit gGmbH überarbeitet wurde, wir bitten um Vorlage einer solchen überarbeiteten Meldeaufforderung.

Vielen Dank mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender

Hier die Antwort auf diese Anfrage