Anfrage Umsetzung VO/1104/18, Lokale Demokratie stärken
VO/0031/20
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Gemeinsamen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU an den Hauptausschuss am 12.12.2018 und den Rat der Stadt Wuppertal am 17.12.2018 wurde durch den Rat der Stadt Wuppertal beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die in der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsordnung des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen festgeschriebenen Rechte der Bezirksvertretungen daraufhin zu überprüfen, inwiefern sie in der Gemeindeordnung NRW festgeschriebene Rechte von Bezirksvertretungen nicht oder nur unzureichend berücksichtigen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge zur Stärkung der Bezirksvertretungen insbesondere durch mit der GO NRW kompatible Erweiterungen ihrer (Mitwirkungs-) Rechte zu erarbeiten. Hierbei sollten auch weitergehende Regelungen anderer NRW-Kommunen mit in die Beratungen einbezogen werden.
Weiter wurde beschlossen, die Ergebnisse dem Rat und den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2019 zur Beratung vorzulegen.
1. Wie ist der konkrete Stand der Überprüfung?
2. Welche Rechte werden den Bezirksvertretungen nicht oder nur teilweise in Wuppertal gewährt, insbesondre im Hinblick auf die GO NRW §37?
3. Welche Konsequenzen werden aus den Ergebnissen der Überprüfung gezogen?
4. Wann werden diese in die Hauptsatzung der Stadt Wuppertal einfließen?
5. Wann werden die Ergebnisse der Überprüfung in die Tat umgesetzt und den Mitgliedern der Bezirksvertretungen mitgeteilt
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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