Ersetzungsantrag zu VO/0569/23, Resolution zu „Münsteraner Erklärung, Aufnahme neuankommender Personen in den Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen vom 11. Mai 2023„

VO/0593/23

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal beauftragt die Verwaltung die für die Stadt Wuppertal zuständigen Abgeordneten des Landtags, des Bundestags und des Europaparlaments aufzufordern, sich dafür einzusetzen,

  • dass menschenwürdige und faire Asylverfahren stattfinden.
  • dass keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen eingeführt werden.
  • dass der Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union gesichert ist und es keine Absenkung der Anforderungen an „sichere Drittstaaten“ geben wird.
  • dass, dass gescheiterte Dublin-System nicht weitergeführt wird.
  • dass die Aufnahmekapazitäten auf Seiten von Bund und Land rasch und in großer Zahl erweitert werden.
  • dass die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten dauerhaft und vollständig durch Bund und Land finanziert wird. Die bisherigen Mittel reichen bei weitem nicht aus. Zulasten der Städte werden z.B. die sogenannten Vorhaltekosten nicht erstattet. Die vom Bund für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Jahr 2023 und den Folgejahren zur Verfügung gestellten Mittel müssen vollständig an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden, da die jetzige Finanzierung der Unterbringung und Versorgung nicht auskömmlich und verlässlich ist. Zur Förderung der Integration brauchen neben den Kommunen auch die Träger der Kinder- und Jugendpflege finanzielle Unterstützung für eine bessere räumliche und personelle Ausstattung. Dies gilt auch für die angebotenen Integrationskurse, die deutlich ausgeweitet werden sollten. Um die Daueraufgabe Integration durchführen zu können brauchen die NRW-Kommunen die erneute Zahlung einer Integrationspauschale, wie sie bis zum Jahr 2018 gezahlt wurde.

Begründung:

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischer Werte infrage. Gleichzeitig ist ein massiver Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Angriffen gegenüber Schutzsuchenden Menschen, insbesondere an den EU-Außengrenzen festzustellen. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

Rechtspopulisten und Rechtsextreme sorgen mit ihrer menschenfeindlichen Ideologie auch in Land und Kommunen für eine sinkende Akzeptanz bei der Aufnahme von Geflüchteten und sie versuchen die Gesellschaft in dieser Frage zu spalten.

Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag ergab, dass die Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte zugenommen haben. 121 Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und tätliche Angriffe wurden polizeilich erfasst.  Das ist ein Plus von 73 % im Vergleich zu 2021, als es 70 derartige Straftaten gegeben habe.  Die Behörden verzeichneten im vergangenen Jahr 1248 Angriffe gegen Asylbewerber oder Flüchtlinge außerhalb von Unterkünften. Jeden Tag werden somit in Deutschland drei Asylbewerber Opfer von Angriffen.

Zugleich fehlen den Kommunen weitere finanzielle Mittel und personelle Ausstattung für die Aufnahme, Versorgung und Integration der Geflüchteten.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende