Einführung eines Sozialtickets durch die WSW mobil GmbH

Ratsfraktion DIE LINKE

VO/202/08

der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

 

Der Rat beauftragt die kommunalen Vertreter/innen in den Aufsichtsratsgremien der Wuppertaler Stadtwerke GmbH und der WSW mobil GmbH, auf die sofortige Einführung eines Sozialtickets hinzuwirken.

Das Sozialticket können Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Darüber hinaus soll das Sozialticket allen Wuppertalpass-berechtigten Einwohner/innen mit geringen Einkommen gewährt werden.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

Der Rat beauftragt die kommunalen Vertreter/innen in den Aufsichtsratsgremien der Wuppertaler Stadtwerke GmbH und der WSW mobil GmbH, auf die sofortige Einführung eines Sozialtickets hinzuwirken.
Das Sozialticket können Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Darüber hinaus soll das Sozialticket allen Wuppertalpass-berechtigten Einwohner/innen mit geringen Einkommen gewährt werden.

Der Preis wird an der Regelsatz-Position des SGB II / SGB XII für „Fremde Verkehrsdienstleistungen“ orientiert und soll 15,00 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Begründung:

Die monatliche Regelleistung des SGB II und SGB XII enthält eine Pauschale für Fahrtkosten von weniger als 15,00 Euro. In Wuppertal können Menschen damit monatlich etwa  sechs- bis siebenmal ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen. Das heißt, pro Woche sind etwa 1,6 Fahrten möglich.

Abgesehen von Terminen bei Behörden, vor allem bei der ARGE, sind jedoch Einkäufe notwendig, die in aller Regel schon wegen der Preise nicht im Wohngebiet erledigt werden können; hin und wieder mag ein Arztbesuch notwendig sein. Dies lässt sich mit den zur Verfügung gestellten Mitteln nicht bewerkstelligen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass fehlende Mobilität nicht zuletzt dazu führt, dass Menschen in ihren vier Wänden vereinsamen. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung dafür, trotz Arbeitslosigkeit am Leben teilzuhaben und nicht völlig ausgegrenzt zu werden.

 

Auf der anderen Seite ist es eine Tatsache, dass Busse und Schwebebahn ohnehin fahren. Bezifferbare reale Mehrkosten würden den Verkehrsbetrieben mithin nicht entstehen, wären somit auch nicht aus dem städtischen Haushalt auszugleichen.

Demgegenüber besteht die begründete Erwartung, dass weit weniger Menschen als derzeit ohne gültigen Fahrausweis solche Verkehrsmittel benutzen. Dieser Umstand wiederum führt zu geringeren Verwaltungskosten bei den Verkehrsbetrieben.

 

Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth August                    Elke von der Beeck               Gerd-Peter Zielezinski

Stadtverordnete                     Stadtverordnete                     Fraktionsvorsitzender

 

 

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