Anfrage Wohn- und Obdachlosigkeit in Zusammenhang mit SGB II
VO/0566719
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Zeiten eines immer angespannteren Wohnungsmarktes werden Wohnungsnotfälle, vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten ein zunehmendes Problem. Dies umfasst Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie in unhaltbaren Wohnsituationen Lebende und unmittelbar vom Verlust der eigenen Wohnung Bedrohte. Betroffen sind insbesondere arme Menschen wie Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII.
Die Zahl wohnungs- und obdachloser Menschen in Wuppertal stieg laut Wohnungsnotfall-Berichterstattung NRW 2017 auf 885 und hat sich somit im Vergleich zu 2013 (416 Wohnungslose) mehr als verdoppelt. Die Unterbringung in Notunterkünften stößt bereits an ihre Grenzen. Eine tatsächliche Beseitigung der Notlage durch mietvertraglich gesicherten Wohnraum erscheint für Menschen, die durch ihre finanzielle Situation auf dem Wohnungsmarkt ohnehin benachteiligt sind, kaum zu erreichen.
Umso wichtiger ist die präventive Arbeit bei Wohnungsnotfällen, also die Verhinderung des Verlustes der eigenen Wohnung. In Wuppertal ist hierfür die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (ZFW, Ressort 105.34) verantwortlich, die hierbei eng mit Jobcenter und Sozialamt zusammenarbeitet, um Wohnungslosigkeit zu verhindern oder zu beseitigen.
Zu dieser (Zusammen)Arbeit bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Übernahme von Mietschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II oder § 36 SGB XII durch das Jobcenter Wuppertal bzw. das Sozialamt Wuppertal an die ZFW weitergeleitet?
In wie vielen Fällen wurde die Übernahme der Mietschulden bewilligt?
In wie vielen dieser Fälle war bereits eine Räumungsklage anhängig?
In wie vielen dieser Fälle konnte die Einleitung eines Räumungsklageverfahrens und die damit verbundenen Kosten durch die Mietschuldenübernahme bereits im Vorfeld abgewendet werden?
In wie vielen Fällen wurde die Übernahme der Mietschulden durch das Jobcenter Wuppertal, das Sozialamt Wuppertal oder die ZFW abgelehnt? Aus welchen Gründen?
Bitte jeweils aufschlüsseln nach Monat, Jahr und entscheidendem Leistungsträger / Fachstelle.
2. Wie viele Personen wurden durch das Jobcenter Wuppertal oder das Sozialamt Wuppertal wegen Obdachlosigkeit / Wohnungslosigkeit zur Wohnraumvermittlung an die ZFW weitergeleitet?
Wie viele Personen konnten durch die ZFW in Wohnraum vermittelt werden?
Bei wie vielen dieser Personen wurde dabei die Angemessenheit des Wohnraums gemäß SGB II bzw. SGB XII geprüft und eine Kostenzusage durch die ZFW ausgesprochen?
Bitte aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Leistungsträger.
3. Bei wie vielen obdachlosen / wohnungslosen Personen unter 25 Jahren wurde durch die ZFW eine Empfehlung zur Anmietung einer angemessenen Wohnung ausgesprochen?
Wie viele Personen unter 25 wurden durch die ZFW auf den Haushalt der Eltern / eines Elternteils verwiesen?
Bitte aufschlüsseln nach Monat und Jahr.
4. In wie vielen Fällen wurde die Mitteilung über die Einleitung eines Räumungsklageverfahrens von der ZFW an das Jobcenter Wuppertal oder Sozialamt weitergeleitet?
Gab es Fälle in denen ein Räumungsklageverfahren gegen Leistungsbeziehende nach SGB II oder SGB XII eingeleitet wurde, ohne dass der jeweilige Leistungsträger von der ZFW darüber informiert wurde?
Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchem Grund?
Bitte aufschlüsseln nach Monat und Jahr.
5. n wie vielen Fällen wurde ein Sanktionsbescheid inkl. Kürzung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach § 31a Abs. 1 S. 3 SGB II bzw. § 31a Abs. 2 S. 2 SGB II durch das Jobcenter Wuppertal an die ZFW weitergeleitet?
In wie vielen Fällen wurden die Leistungen für die KdU gem. §31a Abs. 1 S. 6 SGB II bzw. § 31a Abs. 2 S. 4 SGB II wieder aufgenommen?
Bitte aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Gesetzesgrundlage.
6. Findet eine Zusammenarbeit zwischen Jobcenter Wuppertal, ZFS und anderen Stellen der Wohnungslosenhilfe (z.B. der Diakonie) und / oder Wohnungsgesellschaften, Vermietern etc. statt? Wann und mit welchem Ergebnis hat der Runde Tisch zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit getagt.
Wenn ja: Wie sieht diese im Detail aus?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Hier die Antwort der Verwaltung
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