Anfrage Gemeinnützigkeit BuGa-Gesellschaft
VO/1784/23
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Anfang Januar sorgten Pressemitteilungen über die ausstehende Gründung einer BuGa-gGmbH für Irritationen, die Sie mit der Beantwortung unserer Fragen vielleicht klären können.
- Welche Folgen hat es für die Stadt, insbesondere den städtischen Haushalt, sollte die „Gemeinnützigkeit“ (§ 2 des finalen Vertragsentwurfs VO/1110/22) nicht anerkannt werden? In wieweit hängt insbesondere die Bewilligung öffentlicher Mittel an der „Gemeinnützigkeit“?
- Was wissen Sie über die Gemeinnützigkeitsverfahren bei anderen Bundesgartenschauen?
- Wie werden der Rat, einzelne Ausschüsse und weitere Gremien an der Konkretisierung der in § 2 des Vertragsentwurfes (VO/1110/22) der „Gemeinnützigkeit“ und der Bewilligung beteiligt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende
Hier die Antwort der Verwaltung