Anfrage Gemeinnützigkeit BuGa-Gesellschaft

Anfrage zur Ratssitzung 6. März 23

VO/1784/23

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anfang Januar sorgten Pressemitteilungen über die ausstehende Gründung einer BuGa-gGmbH für Irritationen, die Sie mit der Beantwortung unserer Fragen vielleicht klären können.

  1. Welche Folgen hat es für die Stadt, insbesondere den städtischen Haushalt, sollte die „Gemeinnützigkeit“ (§ 2 des finalen Vertragsentwurfs VO/1110/22) nicht anerkannt werden? In wieweit hängt insbesondere die Bewilligung öffentlicher Mittel an der „Gemeinnützigkeit“?
  2. Was wissen Sie über die Gemeinnützigkeitsverfahren bei anderen Bundesgartenschauen?
  3. Wie werden der Rat, einzelne Ausschüsse und weitere Gremien an der Konkretisierung der in § 2 des Vertragsentwurfes (VO/1110/22) der „Gemeinnützigkeit“ und der Bewilligung beteiligt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung