Sitzung des Rates, 20.Februar 2017, zu den Tagesordnungspunkten 6.2 – 6.4, Offenhalten von Verkaufsstellen in Elberfeld, Barmen und Ronsdorf

Gehalten von Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, Wuppertal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit den heute vorgelegten Satzungen zu den Sonntagsöffnungen will man die fehlerhaften Entscheidungen von Rat und Verwaltung der Vergangenheit ausbügeln. Zugegeben:

Es scheint, dass nun alles rechtskonform ist.

So wird in allen Verwaltungsvorlagen die Rechtslage referiert. Ich zitiere:

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Entscheidung vom 10.06.2016 (4 B 504/16) die Kriterien für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages konkretisiert und festgelegt, dass die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss. Die Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassbezogenen Veranstaltung erscheint. Das kann in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird, weil nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt.

Je größer die Ausstrahlungswirkung des Marktes wegen seines Umfanges oder seiner besonderen Attraktivität, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verkaufsstellenöffnung noch in Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird. Darüber hinaus bleibt die werktägliche Prägung der Ladenöffnung nur dann im Hintergrund, wenn nach der anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöste, die Zahl der Besucher überstiege, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Zitat Ende

Zu dieser Problematik gibt es für Ronsdorf gar keine Zahlen.

Für Barmen gibt es eine sehr großzügige Schätzung der Gesamtbesucherzahl von Barmen live für alle 4Tage bei gutem Wetter, die mit einer mittleren stündlichen Passantenfrequenz am Werth an Werktagen verglichen wird.

Ähnlich schaut es für Elberfeld aus. Hier wird eine Gesamtbesucherzahl für 3 Tage des Festes mit einer stündlichen Passantenfrequenz verglichen.

Ein Vergleich der Besucherströme für den Zeitraum der sonntäglichen Ladenöffnung fehlt in Barmen genauso wie in Elberfeld.

Für Elberfeld ging man bei der letzten Sonntagsöffnung im Dezember noch von 45- 55 Tausend KundInnen aus.

Im Juli diesen Jahres rechnet man, wenn man die stündliche Passantenfrequenz hochrechnet, nur noch mit weniger als die Hälfte.

Mag sein, mag nicht sein. Valide ist das alles nicht!

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Ohne Kenntnis der Untersuchungsmethoden ist dies alles nicht nachprüfbar.

Nächster Kritikpunkt.

In den Vorlagen heißt es richtig:

Außerdem muss sich das Warenangebot der Ladenöffnung auf Produkte konzentrieren, welche dem Warenangebot des Stadtfestes entsprechen.

Die in den Satzungen getroffene Auswahl ist willkürlich. Warum bei den Festen in Elberfeld und Barmen dasselbe Warenangebot passen soll, wie beim Weihnachtsmarkt in Ronsdorf, wissen nur die Autoren der Satzung.

Im Übrigen spricht auch die Tatsache, dass bei den 31 Veranstaltungen  des Elberfelder Cocktails zuvor nie eine Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen inbegriffen war, dafür, dass dies eigentlich zum Charakter dieses Festes überhaupt nicht passt.

Warum auf der östlichen Seite der Morianstraße  Geschäfte geschlossen bleiben müssen, aber die City-Arkaden geöffnet sein dürfen, kann ich mir denken. Aber logisch ist das nicht.

Jede Menge Widersprüche.

Rechtssicherheit sieht anders aus.

Die neue Regelung ist genauso rechtskonform, wie die vielen Regelungen der Vergangenheit, gegen die nicht geklagt wurde.

Denn es gilt: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

In diesem Zusammenhang ist auch die Verpflichtung von verdi zu bewerten, nicht gegen die Sonntagsöffnungen zu klagen.

Offensichtlich vertraut weder Handel noch Verwaltung darauf, dass die Satzungen rechtskonform sind.

Viele fragen: Passt der arbeitsfreie Sonntag noch in unsere Zeit?

Wir sagen entschieden JA!

Denn in einer Zeit, in der Erkrankungen psychischer Art aufgrund von Stress am Arbeitsplatz stark zugenommen haben, ist ein gemeinsamer Tag der Ruhe besonders wichtig.

Deshalb wird DIE LINKE, die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe, gegen Angriffe verteidigen.

Um mit Guido Grüning von der SPD zu sprechen:

„Wir sind dazu da, die Sonntagsruhe zu schützen und nicht mit Füßen zu treten.“

Diesen Grundsatz sieht DIE LINKE allerdings auch bei diesen Satzungen nicht erfüllt und wird deshalb mit NEIN stimmen.  Zumal wir davon ausgehen, dass für 2017 noch weitere Sonntagsöffnungen beantragt und beschlossen werden sollen.