Antrag Ordnungsdienst, allg. Gefahrenabwehr in den Barmer Anlagen

Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE zur Ratssitzung, 18. November 2019

VO/1090/19


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


die SPD-Fraktionen der SPD und DIE LINKE beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge
beschließen:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Absprache mit dem Barmer
Verschönerungsverein, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass der
Kommunale Ordnungsdienst im Bereich der Barmer Anlagen (Vgl. u. g.
Kartenausschnitt) u. a. auch zur Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsempfindens, Streife gehen und Ordnungsmaßnahmen vollziehen kann,
wobei zugleich die Rechte und Pflichten des Barmer Verschönerungsvereins als
Eigentümer der betreffenden Fläche unverändert bleiben.

2. Dem Rat und seinen Gremien sind entsprechende Beschlüsse, wie Einsätze des
Ordnungsdienstes in den Barmer Anlagen rechtssicher ermöglicht werden können,
vorzulegen

3. Die Bezirksvertretungen Heckinghausen und Barmen sind in die vorgenannten
Entscheidungen einzubinden.

Begründung:


„100 ha Grün mitten in Wuppertal. Mit Wäldern und Wiesen, Parks und Teichen, mit
Spazier- und Wanderwegen, Spiel- und Ruhezonen und Aussichtsplätzen. Sozusagen für
jeden Geschmack etwas: zum Erholen, zum Bummeln, zum Plaudern, zum Spielen, zum
Ausruhen, kurz, zum Leben und leben lassen. Dies ist keine Zukunftsvision. Das ist heute!
Es sind die Barmer Anlagen, der zweitgrößte private Erholungspark der Bundesrepublik.“1

Auch in den Barmer Anlagen kommt es, wie auf allen anderen öffentlichen Flächen, zu
Nutzungskonflikten. In den städtischen Parkanlagen trägt der Ordnungsdienst mit dazu bei,
dass diese Nutzungskonflikte durch Kontrollen eingeschränkt werden. Eine Bestreifung der
Barmer Anlagen wurde bisher vom Ordnungsamt mit der Begründung abgelehnt, dass es
sich bei den Barmer Anlagen um private Flächen handelt, auf denen die Straßensatzung der
Stadt Wuppertal keine Anwendung finden könne.

Dieser Rechtsposition kann nach Rechtsauffassung der antragstellenden Fraktionen
dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass die Stadt Wuppertal eine vertragliche Regelung
mit dem Barmer Verschönerungsverein eingeht, die die o. g. Anwendung der
Straßenordnung der Stadt Wuppertal ermöglicht, ohne die vorgenannten Nutzungen durch
den Verschönerungsverein einzuschränken.

Hier verweisen wir auf die Erläuterung, dass auch heute schon nicht nur in Straßen im Sinne
des Straßen- und Wegegesetzes, sondern faktisch in jeglichem öffentlichen Verkehrsraum,
der auch in privatem Besitz sein kann, die StVO und die Straßenordnung Anwendung finden.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Klaus Jürgen Reese, Fraktionsvorsitzender

Gerd-Peter Zielinski und  Gunhild Böth, Fraktionsvorsitzende

1 Quelle: Barmer Verschönerungsverein, www.barmer-anlagen.de
2 Ebenda.