Anfrage Präsenzpflichten für Toshiyuki Kamioka

Anfrage im Ausschuss für Kultur, 24. Februar 2016

VO/0104/16

Nach Einsichtnahme in den Vertrag über die Opernintendanz von Toshiyuki Kamioka sind für DIE LINKE Ratsfraktion Fragen offengeblieben, über die sowohl beim Publikum als auch bei den Beschäftigten erhebliche, zu Unruhe führende Irritationen bestehen.

VO/0104/16

Sehr geehrter Herr Köster,

während der Rat für die Intendanz des Schauspiels ein detailliertes Anforderungsprofil festgelegt hat, hat weder der damalige Aufsichtsrat unter Vorsitz von Herrn Jung noch der Rat offenbar ein solches Anforderungsprofil für die Intendanz des Opernhauses beschrieben.

Nach Einsichtnahme in den Vertrag über die Opernintendanz von Toshiyuki Kamioka sind für DIE LINKE Ratsfraktion Fragen offengeblieben, über die sowohl beim Publikum als auch bei den Beschäftigten erhebliche, zu Unruhe führende Irritationen bestehen. Wir bitten um rechtlich verbindliche Auskunft über die Verpflichtungen des Intendanten in folgenden Punkten:

  • An wie vielen Tagen im Jahr 2015 und 2016 war der bisherige Intendant der Oper vor Ort anwesend bzw. in Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Kulturdezernenten auf Dienstreisen bzw. im Urlaub?
  • Welche Präsenzpflichten hat der bisherige Opernintendant bei Premieren und Aufführungen, die er nicht selbst dirigiert?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Sander

Mitglied im Ausschuss für Kultur

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