Anfrage Inanspruchnahme von Leistungen des BuT nach § 28ff SGB II

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, 11. Oktober 2017

VO/0791/17

Sehr geehrter Herr Wessel,

  1. Leistungen nach § 28 SGB II bedürfen der Antragstellung.  §4 Abs. 2 SGB II fordert die Kommunen auf, eine möglichst hohe Inanspruchnahme zu erreichen und mit einer Vielzahl örtlicher Akteure zusammenzuarbeiten und die Eltern entsprechend zu unterstützen.
  • Wie wird dieser Anspruch des SGB II in Wuppertal konkret umgesetzt?
  • Werden Berechtigte explizit und persönlich über die Möglichkeiten des BuT informiert? Wenn ja, wann und wie? Mit welchen Akteuren wird entsprechend zusammengearbeitet?
  • Wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

2. Bei der außerschulischen Lernförderung besteht ein weitreichendes Ermessen der Leistungsstellen. Welche Voraussetzungen müssen in Wuppertal erfüllt sein, dass außerschulische Lernförderung finanziert wird?

  • Nach welchen Kriterien wird bestimmt, ob ein Anspruch besteht?
  • Nach welchen Kriterien wird die Höhe des Anspruchs bestimmt?
  • Nach welchen Kriterien werden die Leistungsanbieter ausgewählt?
  • Werden die Leistungsberechtigten explizit und persönlich über die Möglichkeiten der Lernförderung informiert?

 3. Nicht alle Anspruchsberechtigten beantragen Leistungen nach § 28ff SGB II.

  • Wie hoch ist insgesamt die Zahl der Anspruchsberechtigten in Wuppertal?
  • Wie viele Personen in Wuppertal haben Leistungen des BuT beantragt?
  • Welche Gründe sieht der Leistungsträger für die Nichtinanspruchnahme der Leistungen?
  • Welche Maßnahmen ergreift der Leistungsträger, die Inanspruchnahme zu verbessern?

 4.   Bedarfe für Bildung werden bei Kindern und Jugendlichen, die keine         Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule besuchen, nicht    berücksichtigt. Der Anspruch auf Mittel zur Teilhabe am sozialen und kulturellen   Leben  bleibt hiervon unberührt.

  • Wie werden die Eltern der betreffenden Kinder in Wuppertal  über diesen Anspruch informiert?
  • Wie werden die Eltern der betreffenden Kinder darüber informiert, dass aktuell nicht genutzte BuT Ansprüche angespart werden können?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Pilgram

Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

Hier die Antwort der Verwaltung