Anfrage Rodungs- und Pflegemaßnahmen des Grünflächenamts

Anfrage zur Ratssitzung, 13. November 23

VO/1008/23
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Arbeiten des Grünflächenamts im Bereich der Rodungs- und Pflegemaßnahmen stoßen immer wieder bei Wuppertaler*innen auf Unverständnis.
So werden oft Rückschnitte außerhalb der gesetzlichen Schutzzeiten, vom 1. März bis zum 30.9., vorgenommen. Zuletzt sorgten Arbeiten in einem Barmer Waldstück für Empörung, da ohne Rücksicht auf die extreme Sommerhitze und Schutzzeit für brütende Vögel, auch der Lebensraum von Insekten und Kleinsäuger aus unerklärlichen Gründen zerstört wurde.
Von Privatpersonen wird mit Recht erwartet, dass sie sich an den § 39 Bundesnaturschutzgesetz halten. Aber dies sollte doch auch besonders für das Grünflächenamt gelten, zu dessen Aufgaben auch der Naturschutz gehört.

Es stellen sich daher die Fragen,

warum wird außerhalb der Schutzzeit nicht der erlaubte Pflegeschnitt durchgeführt?

Warum wird überhaupt außerhalb der Brutzeit Gesträuche und Gehölze so extrem zurückgeschnitten?
Laut § 39 gibt es Ausnahmen für das Verbot bei behördlich angeordneten Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Die Beeinträchtigungen durch solche Eingriffe sind aber zu vermeiden, zumutbare alternative Eingriffe sind zu suchen und falls die Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, müssen sie begründet werden.

Wie informiert das Grünflächenamt die Bevölkerung über die durchzuführenden Eingriffe außerhalb der Schutzzeiten - abgesehen von den Informationen an die Bezirksvertretungen über zu fällende Bäume?

Sind in diesen Informationen die Begründungen für nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen enthalten?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinki
Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung

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