Zuschüsse zum Schulmitagessen

Anfrage an Schulausschuss und Rat (10. März 2008

VO/0069/08

Nach den Sommerferien mussten bekanntlich die Eltern die Kosten des Schulmittagessens für ihre Kinder vollständig selbst zahlen. Die Stadtverwaltung versprach vor den Sommerferien einen Härtefallfonds.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

Sehr geehrter Herr Engelmann,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach den Sommerferien mussten bekanntlich die Eltern die Kosten des Schulmittagessens für ihre Kinder vollständig selbst zahlen. Die Stadtverwaltung versprach vor den Sommerferien einen Härtefallfonds.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind seit den Sommerferien Mittel aus dem Härtefall-Fonds der Stadt an Eltern für die Kosten des Schulmittagessens gezahlt worden?
  2. Wenn ja, für wie viele Kinder und in welcher Höhe?
  3. Nach welchen Kriterien wurden Kosten aus dem Härtefall-Fonds übernommen?
  4. Wurden gleichzeitig Spendenmittel des Vereins Schulmittagessen dafür eingesetzt?
  1. Ist es zutreffend, dass seit den Herbstferien Eltern einen Zuschuss zu den Kosten des Schulmittagessens nach dem Rüttgers-Modell erhalten?
  2. In welcher Höhe erhalten welche Elterngruppen und ab welchem Zeitraum einen Zuschuss zu den Kosten des Schulmittagessens?


In der letzten Ratssitzung informierte die Verwaltung darüber, dass der elterliche Eigenanteil für die Kosten des Schulmittagessens demnächst auf 50 Cent gesenkt werden könnte.

  1. Wie sind die Informationen an die Eltern transportiert worden, dass der elterliche Eigenanteil auf 50 Cent reduziert werden kann?
  2. Welche Elterngruppen können dies in Anspruch nehmen?
  3. Bedarf es dazu eines besonderen Antrags?
  4. Ab welchem Zeitpunkt zahlen oder zahlten Eltern nur noch 50 Cent?
  5. Wie läuft das Finanzierungs- bzw. Abrechnungsverfahren dazu in den offenen Ganztagsschulen bzw. in den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I ?
  6. Welche Elterngruppen, die ebenfalls über den Wuppertal-Pass verfügen, können diese Reduzierung nicht vornehmen?
  7. Sind Mittel des Fördervereins Schulmittagessen in der Zwischenzeit für die Finanzierung des Zuschusses an die Eltern verausgabt worden und in welcher Höhe?
  8. Sind seit der Absenkung der elterlichen Eigenanteile auf 50 Cent weiterhin Mittel aus dem Härtefonds der Stadt an Eltern geflossen?
  9. Wenn ja, für wie viele Kinder und an welchen Personenkreis?
  10. Gibt es in der Verwaltung Überlegungen dazu, wie das Schulmittagessen für bedürftige Kinder kostenfrei gestellt werden könnte?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Gunhild Böth         

Mitglied im Schulausschuss

 

Elisabeth August             Elke von der Beeck           Gerd-Peter Zielezinski
Stadtverordnete               Stadtverordnete                Stadtverordneter


Antwort der Verwaltung