Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen

Antrag zu Schulausschusssitzung, 15. 2., und Rat, 28.2.2011

VO/0046/11

Der Ausschuss für Schule und Bildung und der Rat der Stadt mögen beschließen:

 

Die Stadt Wuppertal als Schulträger führt ab den Grundschulanmeldungen 2011 Grundschulbezirksgrenzen wieder ein, die 2008 aufgrund einer Änderung des § 84 des Schulgesetzes NRW abgeschafft wurden.

 

Die Verwaltung entwickelt Vorschläge für neue Grundschulbezirke, die den sinkenden Geburtenzahlen und der sozialen Heterogenität der Bevölkerung Rechnung tragen.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Frau Warnecke,

der Ausschuss für Schule und Bildung und der Rat der Stadt mögen beschließen:

Die Stadt Wuppertal als Schulträger führt ab den Grundschulanmeldungen 2011 Grundschulbezirksgrenzen wieder ein, die 2008 aufgrund einer Änderung des § 84 des Schulgesetzes NRW abgeschafft wurden.

Die Verwaltung entwickelt Vorschläge für neue Grundschulbezirke, die den sinkenden Geburtenzahlen und der  sozialen Heterogenität  der Bevölkerung Rechnung tragen.

Die Vorschläge werden in den Bezirksvertretungen und im Schulausschuss beraten.

 

Begründung:

Nahezu alle Fraktionen im Rat haben die Aufhebung missbilligt, zumindest für Wuppertal. Eine erneute Änderung im NRW-Landtag hat den Weg frei gemacht für die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbezirke.

Dafür sprechen nicht nur die Möglichkeit einer sinnvollen Schulentwicklungsplanung, sondern auch sozialpolitische und  zahlreiche pädagogische Gründe:

 

  • Gerade die PISA-Studien haben gezeigt, dass die soziale Ausgrenzung das Grundübel unseres Bildungswesens ist. Die Aufhebung der Grundschulbezirksgrenzen birgt die Gefahr der Ghettoisierung im Schulbereich in sich und fördert die soziale Spaltung.

 

  • Viele Kinder kennen sich bereits aus der Nachbarschaft, aus dem Kindergarten oder der Kindertagesstätte. Dadurch wird die Verunsicherung der Kinder, die beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für Kinder immer eintritt, abgeschwächt, da die übrigen bekannten Kinder zur Stabilisierung in dieser Übergangsphase beitragen.

 

  • Die Grundschule trägt in ihrem Bildungsgang dafür Sorge, dass die Kinder zu selbstständigen und selbstbewussten Menschen werden. Dazu gehört insbesondere die Ablösung von vielen Hilfen durch die Eltern, wie sie oftmals im Kindergarten-Alter noch notwendig sind.

 

  • Dazu trägt in der 1. Klasse der Grundschule der selbstständig angetretene Fußweg zur Grundschule bei („Kurze Beine – kurze Wege“). Dieser vermittelt nicht nur ein Gefühl der Selbstständigkeit, sondern überträgt auch Verantwortung für das eigene Verhalten im Straßenverkehr, im Umgang mit anderen Personen und unvorhergesehenen Ereignissen. An dieser Aufgabe wachsen Kinder.

 

  • Die Selbstständigkeit der Kinder soll auch über die Schule hinaus reichen. Die Grundschulbezirke zeitigen den Vorteil, dass Kinder sich auch in ihrer Freizeit selbstständig verabreden, kleine Planungen vornehmen und eigene Aktivitäten ohne ihre Eltern organisieren können.

Dies alles ist durch die wohnortferne Beschulung von Grundschulkindern nicht mehr in dem Maße gegeben, in dem es wünschenswert wäre. Kinder sind durch wohnortferne Kontakte mit anderen Kindern auf die Transportleistungen ihrer Eltern angewiesen; sie werden in ihrer Entwicklung zur Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Insofern sind aus diesen entwicklungspsychologischen Gründen allein schon Grundschuleinzugsbezirke zu fordern.

Es gelten nach wie vor die gleichen Argumente wie vor der Gesetzesänderung, und daher ist es konsequent, die Änderung rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Helin Argav                           

Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung

 

Elisabeth August                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                Fraktionsvorsitzender