Umsetzung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes

Antrag zur Sitzung des Schulausschusses, 4. Dezember 2012

VO/0890/12

Der Ausschuss für Schule und Bildung und der Rat der Stadt mögen wie folgt beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das von der Landesregierung am 13. November 2012 beschlossene 8. Schulrechtsänderungsgesetz umzusetzen, indem sie auf der Grundlage der Geburtenzahlen von 2002-2007, sortiert nach Quartieren, in denen die Grundschulen liegen, eine Aufstellung vorlegt, um eine sozialräumliche Planung vorzunehmen.

Sehr geehrte Frau Warnecke,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ausschuss für Schule und Bildung und der Rat der Stadt mögen wie folgt beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das von der Landesregierung am 13. November 2012beschlossene 8. Schulrechtsänderungsgesetz umzusetzen, indem sie auf der Grundlage der Geburtenzahlen von 2002-2007, sortiert nach Quartieren, in denen die Grundschulen liegen, eine Aufstellung vorlegt, um eine sozialräumliche Planung vorzunehmen.

Begründung:

-       Durch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz und des darin enthaltenen Steuerungsinstruments einer kommunalen Klassenrichtzahl sind Kommunen dazu befugt, die Bildung der Eingangsklassen im gesamten Stadtgebiet selbst zu gestalten. Dadurch können die Kommunen eine bestimmte Anzahl an Eingangsklassen, die vom Land berechnet wird, selbst bilden.

-       Um das qualitativ hochwertige Grundschulangebot besonders an Grundschulen, die in sozialen Brennpunkten liegen, zu sichern, ist dringend eine sozialräumliche Planung vorzunehmen.

 

-       Dadurch würde der Entstehung großer Klassen an Grundschulen in sozialen Brennpunkten vorgebeugt.

Mit freundlichen Grüßen

Helin Argav

Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung