Resolution Sanktionsmoratorium

Antrag zur Ratssitzung 17.5.2010

VO/0369/10

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die VertreterInnen der Stadt in der Trägerversammlung der ARGE werden gebeten, in diesem Gremium für den Verzicht auf Sanktionen gegen ALG-II-Berechtigte einzutreten, bis eine Neuregelung des SGB II erreicht sein wird.

 

Der Rat der Stadt Wuppertal, vertreten durch den Oberbürgermeister, wird das Sanktionsmoratorium unverzüglich mit unterzeichnen.

 

Begründung:

 

Bis zu einer Neuberechnung des Existenzminimums, für die der Gesetzgeber bis Ende des Jahres Zeit hat, gelten für Alg II-BezieherInnen weiterhin die jetzigen Regelleistungen in ihrer jeweiligen Höhe.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die VertreterInnen der Stadt in der Trägerversammlung der ARGE werden gebeten, in diesem Gremium für den Verzicht auf Sanktionen gegen ALG-II-Berechtigte  einzutreten, bis eine Neuregelung des SGB II erreicht sein wird.

Der Rat der Stadt Wuppertal, vertreten durch den Oberbürgermeister, wird das Sanktionsmoratorium unverzüglich mit unterzeichnen.

Begründung:

Bis zu einer Neuberechnung des Existenzminimums, für die der Gesetzgeber bis Ende des Jahres Zeit hat, gelten für Alg II-BezieherInnen weiterhin die jetzigen Regelleistungen in ihrer jeweiligen Höhe. Nach den Feststellungen des BVerfG ist aber davon auszugehen, dass eine Unterschreitung der jetzigen Regelleistungen verfassungswidrig ist, Sanktionen damit in grundrechtlich geschützte Positionen der Betroffenen eingreifen. Wenn weiter ausgeführt wird, das Existenzminimum sei stets sicher zu stellen, erscheinen Sanktionen, d. h. Kürzungen der Regelleistungen bis hin zu Streichungen der Unterkunftskosten, egal in welcher Höhe und egal für welchen Zeitraum, ausgeschlossen. Argumente, die Kürzungen rechtfertigen könnten, sind unter Geltung eines Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schlicht nicht zu finden.

Doch selbst wenn solche Argumente gefunden werden könnten, gebieten die jetzigen Regelungen im SGB II über die Sanktionen eine Aussetzung derselben. Sanktionen sind nach den geltenden Gesetzen ausgeschlossen, wenn der/die Betroffene „einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist“ (vgl. § 31 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, dass die Betroffenen die Beweislast für das Nichtvorliegen der Voraussetzungen von Sanktionen haben. Dies ist unter Geltung eines Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum so nicht verfassungskonform.

Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, muss man bis zu einer Neuregelung auf Sanktionen verzichten. Allen Beschäftigten der ARGE würde ansonsten ein verfassungswidriges Verhalten abverlangt, wenn (formal) die Voraussetzungen für eine Sanktion vorliegen.

Zu den ErstunterzeichnerInnenn des Moratoriums gehören zahlreiche Persönlichkeiten und LeistungsträgerInnen aus Politik, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Gesellschaft. Der Rat der Stadt Lübeck unterzeichnete das Moratorium bereits im November 2009.

Aus der Begründung:

„Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmißbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika.“

Und :

„Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verstärkt wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.

Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen,  es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.“

 

 

Die Begründung zum Aufruf und die Liste der ErstunterzeichnerInnen ist hier http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=174 zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth August                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende             Fraktionsvorsitzender