Prüfauftrag: Verantwortungsvolle und regulierte Freigabe von Cannabis auf kommunaler Ebene – Stadt Wuppertal als Modellkommune

Gemeinsamer Antrag SPD, Bündnis90/Die Grünen und LINKE zur Ratssitzung am 5.9.23

VO/0851/23

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schneidewind,

die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen, der
Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Die Verwaltung möge prüfen, ob ein wissenschaftlich konzipiertes Modellvorhaben
zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Wuppertal durchführbar ist.
2. Die Verwaltung wird gebeten, mögliche Szenarien für Vorbereitungsmaßnahmen
darzustellen, sollten sich auf Bundes- oder Landesebene konkrete
Umsetzungsperspektiven für Modellkommunen aufzeigen.
Insbesondere ist dabei zu klären, wie ein solches Modellprojekt in Wuppertal
finanziert werden könnte und welche personellen Ressourcen das Projekt binden
würde.
3. Zudem sollten die Rahmenbedingungen zur Durchführung eines solchen
Modellvorhabens unter Einhaltung medizinischer, gesundheitlicher und sozialer
Aspekte sowie des Jugendschutzes geprüft werden. Dabei sind die Einrichtungen
der Drogenhilfe und Suchtberatung, Wuppertaler Jugendschutzorganisationen und
die Polizei einzubeziehen.
4. Die Ergebnisse der Prüfung sollen zur Sitzung im Februar 2024 vorgelegt werden.

Begründung:
Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten gesellschaftliche Realität. Die bisherige
Verbotspolitik ist gescheitert und kann darüber hinaus als Mitursache gesellschaftlicher und
gesundheitlicher Probleme von Konsument*innen gesehen werden. Die aktuelle Situation ist
weder für den Jugend- noch für den Gesundheitsschutz zielführend und zudem eine starke
Belastung für Polizei und Justiz.
In Wuppertal beschäftigte sich bereits im Jahr 2017der Ausschuss für Soziales, Familie und
Gesundheit mit einem Sachstandsbericht zum Umgang mit Cannabis-Konsum. Auf
Beschluss des Ausschusses wurde am 20. Juni 2018 der Bergische Fachtag „Cannabis –
Wissenswertes und Aktuelles“ durchgeführt. Im Oktober 2019 beschloss der Ausschuss
einstimmig eine Resolution, die zum Ziel hatte, das geltende Bundesrecht auf den Prüfstand
zu stellen.
Dies ist mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juli 2023 geschehen.
Die Umsetzung der kontrollierten Abgabe von Cannabis fußt auf dem vom
Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Gesetzesentwurf vom 06.07.2023 zum
kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_un
d_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf).
Die Bundesregierung hat sich auf Grundprinzipien zur Legalisierung von Cannabis geeinigt.
Die drei zentralen Ziele dabei sind:
1. Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes
2. Sicherer Konsum von Cannabis
3. Entlastung von Justiz und Polizei
Erwachsene sollen zukünftig bestimmte Mengen Cannabis privat anbauen oder in nichtgewinnorientierten
Vereinigungen anbauen dürfen. Maßgebend ist hier weiterhin die Qualität
zu überwachen, den Vertrieb von verunreinigten und gestreckten Substanzen zu verhindern,
den Jugendschutz und den Gesundheitsschutz für Konsument*innen bestmöglich zu
gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.
Ziel ist eine verantwortungsvolle, fortschrittliche und präventionsorientierte Drogenpolitik.
Die Cannabislegalisierung und die damit verbundenen Aufgaben werden Ressourcen der
Stadt binden. Deshalb sollte die Stadt frühzeitig Vorbereitungen treffen und erste
Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Jürgen Reese, Fraktionsvorsitzender
Marcel Gabriel-Simon, Stadtverordneter und Paul Yves Ramette, Fraktionsvorsitzender
Susanne Herhaus und Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzende