Keine Bühne für Hassgesänge

Gemeinsamer Antrag im Ausschuss für Gleichstellung, 24. Nov. 2009

VO/0893/09

Wuppertal ist weltoffen und tolerant und verwahrt sich gegen schwulen- und lesbenfeindliche Hetze.

Sehr geehrte Frau Güster,

die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE und WfW

beantragen, der Ausschuss für Gleichstellung möge beschließen:

Am 28.11.2009 lädt der U-Club zum wiederholten Mal einen Künstler ein, der zum Mord an homosexuellen Menschen aufruft. Es ist geplant, am 28. November mit Sizzla Kalonji einen Reggae-Sänger im U-Club auftreten zu lassen, der seit Jahren in seinen Texten zu Gewalt und Mord an homosexuellen Menschen aufruft.

Nach vielfältigem Protest wurde in Hamburg ein Konzert abgesagt, in München gibt esähnliche Ambitionen.

Sehr geehrte Frau Güster,

die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE und WfW

beantragen, der Ausschuss für Gleichstellung möge beschließen:

Am 28.11.2009 lädt der U-Club zum wiederholten Mal einen Künstler ein, der zum

Mord an homosexuellen Menschen aufruft. Es ist geplant, am 28. November mit

Sizzla Kalonji einen Reggae-Sänger im U-Club auftreten zu lassen, der seit Jahren in

seinen Texten zu Gewalt und Mord an homosexuellen Menschen aufruft.

Nach vielfältigem Protest wurde in Hamburg ein Konzert abgesagt, in München gibt es

ähnliche Ambitionen.

- Der Ausschuss für Gleichstellung unterstützt die Initiative aller Jugendorganisationen

der Wuppertaler Parteien in Ihrem Bemühen, einen Auftritt des homophoben

Künstlers Sizzla in Wuppertal zu verhindern.

- Der U-Club wird gebeten, Sizzla nach Hamburger Vorbild wieder auszuladen. Der UClub

gilt als ein alternativer Raum, der gerade in Wuppertal viel Einfluss auf die

Jugendkultur hat und damit auch Verantwortung für die Jugendlichen übernehmen

sollte. Der Aufruf zu Gewalt ist in Deutschland strafbar. Sofern der Auftritt stattfindet

und die besagten Songs zur Aufführung gebracht werden, machen sich auch die

Veranstalter strafbar.

- Homophobie ist keine Bagatelle, denn sie schränkt die grundgesetzlich garantierte

freie Entfaltung der Persönlichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger empfindlich ein.

- Anfeindungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, jede Form von Diskriminierung,

aber insbesondere die Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit. Eine

demokratische Gesellschaft muss das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort

ohne Angst anders sein zu können.

- Musikveranstalter, Musikkonzerne und der Medienhandel sind in der Verantwortung,

Hass-Sängern keine Bühne zu bieten. Aufrufe zur Gewalt müssen geächtet werden.

Hass-Gesänge sind kein Spaß. Es muss sichergestellt werden, dass CDs, die zu

Gewalt bis hin zu Mord aufrufen, in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Das gilt

für viele Reggae-Interpreten aus Jamaika, für Neonazi-Bands oder bestimmte

deutsche Rapper. Wir können diese Hassmusik nicht aus der Welt schaffen. Wir

können aber dafür sorgen, dass niemand Geld damit verdient, indem er zu Mord und

Gewalt aufruft. Zumindest das sind wir den Opfern antihomosexueller Gewalt

schuldig.

Mit freundlichen Grüßen

Die Sprecherinnen aller Fraktionen im Ausschuss für Gleichstellung