Hausverbote bei der Wahlparty am 30. August 2009
VO/0643/09
Anlässlich der Party zur Kommunalwahl wurden BesucherInnen der Veranstaltung des Hauses verwiesen, anderen wurde das Betreten des Hauses untersagt.
Unseres Wissens wurden keine Störungen begangen. Daher stellen sich uns folgende Fragen:
* Warum wurden die Hausverbote ausgesprochen?
* Wer ist der Initiator der Verbote?
* Ist der Kommunale Ordnungsdienst berechtigt, Personalien zu kontrollieren (was geschehen ist) und Leibesvisitationen vorzunehmen (was angedroht wurde)?
* Was ist mit den aufgenommenen Personalien geschehen?
* Ist es im Sinne des Oberbürgermeisters, dass ein Vertreter des Kommunalen Ordnungsdienstes einen ihm vorgelegten ordnungsgemäßen Presseausweis als ihm „schnuppe“ bezeichnet und ihn ignoriert?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
anlässlich der Party zur Kommunalwahl wurden BesucherInnen der Veranstaltung des Hauses verwiesen, anderen wurde das Betreten des Hauses untersagt.
Unseres Wissens wurden keine Störungen begangen. Daher stellen sich uns folgende Fragen:
- Warum wurden die Hausverbote ausgesprochen?
- Wer ist der Initiator der Verbote?
- Ist der Kommunale Ordnungsdienst berechtigt, Personalien zu kontrollieren (was geschehen ist) und Leibesvisitationen vorzunehmen (was angedroht wurde)?
- Was ist mit den aufgenommenen Personalien geschehen?
- Ist es im Sinne des Oberbürgermeisters, dass ein Vertreter des Kommunalen Ordnungsdienstes einen ihm vorgelegten ordnungsgemäßen Presseausweis als ihm „schnuppe“ bezeichnet und ihn ignoriert?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth August Gerd-Peter Zielezinski
Stadtverordnete Stadtverordneter