Hartz lV und Jugendliche in Ausbildung

Anfrage im Rat, 28. Februar 2005

Allein lebende junge Menschen, die zur Schule gehen oder sich in der Ausbildung befinden, erhalten nach Hartz IV Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch als Darlehen. Sie stehen damit am Ende ihrer Ausbildung vor einem Schuldenberg.

 

Das betrifft in der Hauptsache folgenden Personenkreis:

 

* Junge Menschen, die weit entfernt vom Elternhaus zu Schulen oder Ausbildung müssen,

20. Januar 2005

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

allein lebende junge Menschen, die zur Schule gehen oder sich in der Ausbildung befinden, erhalten nach Hartz IV Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch als Darlehen. Sie stehen damit am Ende ihrer Ausbildung vor einem Schuldenberg.

Das betrifft in der Hauptsache folgenden Personenkreis:

  • Junge Menschen, die weit entfernt vom Elternhaus zu Schulen oder Ausbildung müssen,
  • Jugendliche, die aus einem schwierigen sozialen Umfeld stammen. Für sie ist eine      Ausbildung besonders wichtig, um eine Zukunftsperspektive entwickeln zu können.
  • Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können oder wollen
  • Jugendliche, die Erziehungs- oder Eingliederungshilfe erhalten
  • Ausländische Jugendliche ohne Schulabschluss
  • Alleinerziehende oder
  • junge Paare

In der Stadt Frankfurt sind laut DPA zum Beispiel ca. 400 junge Menschen betroffen.

Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld ll von jungen Menschen, die sich in oben genannten Situationen befinden, mussten abgelehnt werden?

2. Welche anderen Zuwendungsmöglichkeiten wurden geprüft?

3. Hat die Stadt Wuppertal in Erwägung gezogen, den Ombudsrat in Berlin anzurufen oder  über den Deutschen Städtetag auf eine Gesetzesänderung zu drängen?

Mit freundlichem Gruß

PDS-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal

Elisabeth August      Elke von der Beeck            Gerd-Peter Zielezinski

Stadtverordnete          Stadtverordnete                     Fraktionsvorsitzender