Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und der Ratsgruppe FREIE WÄHLER zur Vorlage „Genehmigung von Pedelec- und Elektrokleinstfahrzeug-Verleihsystemen in Wuppertal„ (VO/0354/23)

Gem. Antrag zu den Sitzungen des Verkehrsausschusses, 22.8., Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Nachhaltigkeit, 31.8., und des Rates, 5. Sept. 23

VO/0799/23

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Köksal,
sehr geehrter Herr Ugurman,

die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und die Ratsgruppe FREIE WÄHLER beantragen, die Mitglieder der o.g. Gremien mögen beschließen:

Folgende Ergänzungen und Änderungen in der Vorlage VO/0354/23 und in der beigefügten Anlage 01 „Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen“ werden vorgenommen:

1. Auf der Grundlage der Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln (Az. 21 K 4871/22, 21 K 4874/22) werden von der Stadt Wuppertal Gebühren zur Sondernutzung erhoben. Dem Rat ist eine entsprechende Satzung bis zum Beginn des IV. Quartals 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellflächen in folgenden Bereichen einzurichten:

  • Zoo
  •  Arrenberg
  • Hochverdichtete Wohngebiete in Elberfeld (z.B. Ölberg) und Barmen

3. Ergänzungen und Änderungen in Anlage 01 „Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen“:
       2. Gegenstand der Sondernutzungserlaubnis:
       Auflagen und Bedingungen:
       Ziff. 4. (…) Ergänzung: Das System ist so einzurichten, dass der Mietvorgang nur beendet werden kann, wenn der     Mietgegenstand  regelgerecht abgestellt wurde (z.B. durch Fotonachweis in der MietApp).
       Änderungen:
       Ziff. 5. (...) Nicht verkehrssichere oder funktionsuntüchtige E-Scooter und Fahrräder müssen unverzüglich, d. h. innerhalb von   max. 6 3 Stunden nach Benachrichtigung oder Kenntnisnahme aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden.
     Ziff. 6. Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, die E-Scooter und Fahrräder im Falle von genehmigten, kollidierenden Sondernutzungen (Veranstaltungen, Baustellen etc.) unverzüglich, d. h. innerhalb von 6 3 Stunden nach Benachrichtigung oder Kenntnisnahme aus den betroffenen Bereichen zu entfernen. (…)
    Ziff. 7. Der Erlaubnisinhaber hat entgegen Ziff. 4 bis 6 abgestellte E-Scooter und Fahrräder unverzüglich umzuverteilen, ordnungsgemäß aufzustellen oder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ergänzung: Sämtliche Um- und Aufstellungen oder Einsammlungen von E-Scootern und Fahrrädern im öffentlichen Raum erfolgen durch den Erlaubnisinhaber mit Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten (z.B. durch Transporter mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb).

Begründung:
Es reicht aus Sicht der antragstellenden Fraktionen nicht aus, dass die Erlaubnisinhaber die Nutzer darauf hinweisen, die Fahrzeuge ausschließlich so abzustellen, dass sie Dritte nicht gefährden oder behindern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Der Erlaubnisinhaber muss sicherstellen, dass der Mietvorgang nur dann beendet werden kann, wenn der Mietgegenstand regelgerecht abgestellt wurde.
Darüber hinaus sollte die Zeit, in denen verkehrswidrig abgestellte oder funktionsuntüchtige E-Scooter und Fahrräder entfernt werden dürfen, auf 3 Stunden verkürzt werden, um daraus entstehende Gefahrenquellen im Straßenverkehr und auf Geh- und Radwegen schnellstmöglich abzustellen.
Um dem umwelt- und klimapolitischen Gedanken bei der Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern Rechnung zu tragen, sollten diese Fahrzeuge durch die Erlaubnisinhaber ebenfalls nur mit Transportern mit alternativen Antriebsarten im Stadtgebiet eingesammelt oder umverteilt werden dürfen.
In verschiedenen Bezirksvertretungen wurden weitere Abstellflächen für E-Scooter und Pedelecs vorgeschlagen, um gerade auch in Wohngebieten eine sichere und ordnungsgemäße Abstellung zu ermöglichen und Gehwege von Hindernissen für Fußgängerinnen und Fußgänger freizuhalten. Außerhalb dieser Abstellzonen sollte ein klar definiertes Abstellverbot in Zusammenarbeit mit den Anbietern technisch umgesetzt werden, ähnlich wie dies bereits für die Elberfelder Innenstadt vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Jürgen Reese , Fraktionsvorsitzender

Caroline Lünenschloss & Ludger Kineke, Fraktionsvorsitzende

Susanne Herhaus & Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzende

Ralf Wegener, Vorsitzender

Link zu VO/0354/23 + Anlagen