Einstellung von kommunalen BetriebsprüferInnen zur Erhebung der Gewerbesteuer

Antrag zur Ratssitzung, 17. Dezember 2012

VO/0947/12

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Stadt Wuppertal richtet für das Steuerermittlungsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 FVG zur Gewerbesteuer mindestens drei zusätzliche Stellen ein, um die Betriebsprüfung des Finanzamtes zu unterstützen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchgesetzt werden kann.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Stadt Wuppertal richtet für das Steuerermittlungsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 FVG zur Gewerbesteuer mindestens drei zusätzliche Stellen ein, um die Betriebsprüfung des Finanzamtes zu unterstützen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchgesetzt werden kann.

Begründung:

Durch eine unzureichende Personalausstattung der Finanzämter des Landes gehen den Städten regelmäßig Einnahmen bei der Gewerbesteuer verloren. Wir gehen davon aus, dass das auch in Wuppertal der Fall ist. Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im Besteuerungsverfahren, damit sie hier im wohlverstandenen Eigeninteresse auf die Festsetzung einer angemessenen Gewerbesteuer pochen können. Städte wie Köln oder Nürnberg nutzen diese Möglichkeit bereits. In Köln werden rund 1 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen pro eingesetzten Betriebsprüferinnen  und Betriebsprüfern erwirtschaftet.

Mit der Einrichtung dieser zusätzlichen Stellen können diese Einnahmeausfälle minimiert werden.

Für die Stadt Wuppertal sind durch diese Maßnahme jährliche Mehreinnahmen in Höhe von mehreren Mio. Euro zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth August                                Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                         Fraktionsvorsitzender